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Mietzinserlasse für Gewerbe in städtischen Liegenschaften sind abgerechnet

03.12.2020
Gewerbetreibenden, die in städtischen Liegenschaften eingemietet sind oder eine solche im Baurecht nutzen und aufgrund der Coronakrise Umsatzeinbussen erlitten haben, wurden Miet- und Baurechtszinse im Umfang von rund 514 000 Franken erlassen.

Gewerbetreibenden, die in städtischen Liegenschaften eingemietet sind oder eine solche im Baurecht nutzen und aufgrund der Coronakrise Umsatzeinbussen erlitten haben, wurden Miet- und Baurechtszinse im Umfang von rund 514 000 Franken erlassen.

Die Beschränkungen des wirtschaftlichen Lebens zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie beeinträchtigte auch Mieterinnen und Mieter sowie Baurechtnehmende, die in einer städtischen Liegenschaft eingemietet sind oder diese im Baurecht nutzen. Zur finanziellen Unterstützung jener Gewerbetreibenden, die wegen der Coronakrise finanzielle Einbussen in Kauf nehmen mussten, hat der Stadtrat am 3. Juni 2020 beschlossen, einen Miet- bzw. Baurechtszinserlass zu gewähren (Medienmitteilung vom 4. Juni 2020). Die Erlasse richteten sich nach der Dauer und dem Umfang der Einschränkung während des Lockdown: Sie wurden für 1,5, zwei oder 2,5 Monate gewährt und betrugen bei Betrieben, die geschlossen werden mussten, 100 Prozent des monatlichen Nettomietzinses, und bei solchen, wo die Aufträge oder Kundschaft ganz oder teilweise ausblieben, 60 Prozent.

Per Ende Oktober wurde die Mehrheit der Erlasse abgerechnet. Danach profitierten insgesamt 114 Mieterinnen und Mieter sowie zehn Baurechtnehmende von Miet- und Baurechtszins­erlassen im Umfang von insgesamt rund 404 000 Franken.

Die städtischen Gastronomiebetriebe haben den vertraglich vereinbarten Umsatzpachtzins zu entrichten. Auf die Einforderung des Mindestpachtzinses wird hingegen verzichtet, sofern dieser im laufenden Jahr nicht erreicht wird. Die entsprechenden Mindereinnahmen werden auf rund 110 000 Franken geschätzt.

Die gewährten Erlasse von insgesamt rund 514 000 Franken werden über den vom Stadtrat für finanzielle Unterstützungsmassnahmen im Zusammenhang mit der Coronakrise bewilligten Verpflichtungskredit im Umfang von fünf Millionen Franken abgerechnet.

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