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Miete statt Bau: Vorlage für ein zweites Hallenbad in Winterthur

28.02.2024
Der Stadtrat erfüllt den Motionsauftrag des Stadtparlaments betreffend Realisierung eines zweiten Hallenbads mit einer Mietlösung. Er unterbreitet dem Parlament einen Kreditantrag über jährlich 2,9 Millionen Franken. Damit könnte auf dem letzten Baufeld von «Win4» im Sportpark Deutweg zusammen mit der geplanten Trainingshalle ein Hallenbad realisiert werden. Stimmt das Stadtparlament dem Kredit zu, muss die Stimmbevölkerung darüber entscheiden. Der Stadtrat anerkennt den Bedarf an zusätzlicher gedeckter Wasserfläche. Aus finanziellen und ökologischen Gründen lehnt der Stadtrat die Vorlage jedoch ab.

Der Stadtrat erfüllt den Motionsauftrag des Stadtparlaments betreffend Realisierung eines zweiten Hallenbads mit einer Mietlösung. Er unterbreitet dem Parlament einen Kreditantrag über jährlich 2,9 Millionen Franken. Damit könnte auf dem letzten Baufeld von «Win4» im Sportpark Deutweg zusammen mit der geplanten Trainingshalle ein Hallenbad realisiert werden. Stimmt das Stadtparlament dem Kredit zu, muss die Stimmbevölkerung darüber entscheiden. Der Stadtrat anerkennt den Bedarf an zusätzlicher gedeckter Wasserfläche. Aus finanziellen und ökologischen Gründen lehnt der Stadtrat die Vorlage jedoch ab.

Der Stadtrat hat die Motion des Stadtparlaments, einen Projektierungskredit für ein zweites Hallenbad vorzulegen, 2019 aus finanziellen Gründen abschlägig beantwortet. Das Stadtparlament nahm dies im Herbst 2021 negativ zur Kenntnis und erklärte den Auftrag für erheblich. Aus dem darauf folgenden, zweieinhalbjährigen kooperativen Prozess ging die nun vorliegende Mietlösung als grösster gemeinsamer Nenner hervor. Dabei wurden insbesondere Stadtparlamentarierinnen und Stadtparlamentarier aus allen Fraktionen sowie Wassersport-Spezialistinnen und -Spezialisten einbezogen, um die Anforderungen an ein zweites Hallenbad zu klären. Darüber informierte der Stadtrat bereits mit der Medienmitteilung vom 6. Februar 2023 anlässlich des Gesuchs auf Fristerstreckung zur Erfüllung der Motion.

Während des weiteren Prozesses liess der Stadtrat alternative Standorte zum Sportpark Deutweg prüfen und ein Grundlagenpapier zu einem CO2-neutralen Hallenbadbetrieb erstellen. Es zeigte sich, dass keine der Standortalternativen an die verschiedenen Vorteile des Sportparks Deutweg herankommt. Neben der Verfügbarkeit von Abwärme der Kehrichtverwertungsanlage und der Eissporthalle sowie betrieblichen Synergien sind insbesondere die zentrale Lage und die gute Erreichbarkeit für das Schulschwimmen die grossen Vorteile des Standorts Deutweg. Ein CO2-neutraler Betrieb ist mit entsprechenden Massnahmen möglich. Der nun vorliegende Lösungsvorschlag beruht auf einem Konsens bezüglich Raumprogramm und Standort. Das Bad ist als Ergänzung zum bestehenden Hallenbad Geiselweid dimensioniert.

Für einen jährlich wiederkehrenden Miet- und Betriebsbeitrag von 2,9 Millionen Franken kann im Sportpark Deutweg durch die «Win4 AG» ein Hallenbad in ihr Trainingshallenprojekt integriert werden. Die in relativ kurzer Zeit realisierbare Anlage mit mehreren kleinen Becken würde das Schulschwimm-Problem lösen. Der Bevölkerung stünden jederzeit 25-Meter-Bahnen zum Schwimmen und den Wassersportvereinen zusätzliche Trainingsmöglichkeiten zur Verfügung. Zudem wäre das Bad in den Sportpasspool integriert, und das städtische Gebührenreglement käme zur Anwendung.

Die Möglichkeit, ein zweites Hallenbad über eine Miete und einen Betriebsbeitrag bei «Win4» zu realisieren, ist in den Augen des Stadtrats die bestmögliche Variante, um dem Anliegen des Stadtparlaments gerecht zu werden. Der Preis von 2,9 Millionen Franken entspricht rund einem Steuerfussprozent. Bei einem optimalem Projektverlauf ist die Umsetzung des zweiten Hallenbades bis Ende 2027 möglich. Im Vergleich dazu würde ein Neubau auf der grünen Wiese zehn bis fünfzehn Jahre beanspruchen.

Haltung des Stadtrates 

Mit der vorgeschlagenen Mietlösung kann rasch zusätzliche gedeckte Wasserfläche gemäss anerkanntem Bedarf in Winterthur geschaffen werden. Die jährlich wiederkehrenden Kosten von 2,9 Millionen Franken stellen jedoch eine erhebliche Belastung des städtischen Finanzhaushalts dar. Die herausfordernden finanziellen Perspektiven der Stadt machen eine sorgfältige Priorisierung der verschiedenen Bedürfnisse notwendig. 

Unter Berücksichtigung dieser Ausgangslage bleibt der Stadtrat bei der bereits in der Beantwortung der Motion ausgedrückten Haltung, dass die Finanzierung eines zweiten Hallenbads finanziell aktuell nicht tragbar ist. Ausserdem stehen der Bau und Betrieb eines Hallenbads im Zielkonflikt mit dem Energie- und Klimakonzept der Stadt Winterthur. Der Stadtrat empfiehlt deshalb den vorliegenden Antrag zur Ablehnung. 

Weisung an das Stadtparlament: parlament.winterthur.ch

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