Kopfbereich

Direkter Zugriff

Willkommen in Winterthur.

Hauptnavigation

Zweites Hallenbad für Winterthur: Fristerstreckung für die Umsetzung der Motion

06.02.2023
Die Frist für die Umsetzung der Motion betreffend Projektierungskredit für ein zweites Hallenbad in Winterthur soll bis Ende Februar 2024 – und damit um ein Jahr – erstreckt werden. Dies beantragt der Stadtrat beim Parlament. Nachdem in Workshops und im Rahmen von diversen Abklärungen der Bedarf und die verschiedenen Vorstellungen für ein zweites Winterthurer Hallenbad erhoben und analysiert wurden, stehen nun vertiefte und konkrete Abklärungsschritte an, wie beispielsweise eine Standortevaluation, die Klärung von Fragen zur CO2-Neutralität und anderes mehr.

Die Frist für die Umsetzung der Motion betreffend Projektierungskredit für ein zweites Hallenbad in Winterthur soll bis Ende Februar 2024 – und damit um ein Jahr – erstreckt werden. Dies beantragt der Stadtrat beim Parlament. Nachdem in Workshops und im Rahmen von diversen Abklärungen der Bedarf und die verschiedenen Vorstellungen für ein zweites Winterthurer Hallenbad erhoben und analysiert wurden, stehen nun vertiefte und konkrete Abklärungsschritte an, wie beispielsweise eine Standortevaluation, die Klärung von Fragen zur CO2-Neutralität und anderes mehr.

Der Mangel an gedeckter Wasserfläche in Winterthur ist seit Längerem ausgewiesen, und die Behebung dieses Mangels entspricht dem Wunsch und dem Bedürfnis einer breiten Öffentlichkeit. Im März 2019 wurde im Stadtparlament eine Motion eingereicht, die einen Projektierungskredit für ein zweites Hallenbad in Winterthur fordert. Die Motion wurde im August 2021 durch das Stadtparlament erheblich erklärt. Gemäss geltender Rechtsgrundlage hat der Stadtrat eine erheblich erklärte Motion innert anderthalb Jahren umzusetzen. Diese Frist läuft Ende Februar 2023 ab. Auf begründetes Gesuch hin kann das Stadtparlament diese Frist erstrecken.

Sowohl die Motionärinnen und Motionäre wie auch der Stadtrat haben auf die Langfristigkeit und die umfangreichen Planungs- und Umsetzungsarbeiten für ein zweites Hallenbad hingewiesen. Für die ersten Planungsschritte wurden in den Budgets 2022 und 2023 je 100 000 Franken in der Erfolgsrechnung des Sportamts eingestellt.

Klärung der Vorstellungen und der «Bestellung»

In einem mehrteiligen Workshop-Verfahren wurde 2022 das Raumprogramm für ein zweites Hallenbad präzisiert. Einbezogen wurden Vertreterinnen und Vertreter aus allen Fraktionen des Stadtparlaments sowie Vertretungen von Wassersportvereinen, vom Schulschwimmen, vom Dachverband Winterthurer Sport, von Schwimmschulen, vom Sportamt sowie von Freizeitschwimmerinnen und -schwimmern. Ihnen wurde unter anderem aufgezeigt, dass im Bereich Schulschwimmen der aktuelle Lehrplan an der Winterthurer Volksschule nur noch rund zu einem Drittel erfüllt werden kann. Dies aufgrund des akuten Mangels an Hallenbadwasser verbunden mit dem starken Bevölkerungs- respektive Schüler/-innen-Wachstum.

Als Resultat der Workshops herrschte Konsens, was Winterthur braucht: ein multifunktionales, energieeffizientes Hallenbad mit mehreren kleinen und mittleren Becken für das Schulschwimmen und die Schwimmschulen, für die Vereine und die Öffentlichkeit. Das bedeutet, dass das zweite Hallenbad in Winterthur kein 50-Meter-Becken haben soll. Die Workshop-Teilnehmenden bevorzugen ein Konzept mit mehreren kleineren Becken. In mindestens zwei davon soll unter Tag Schulschwimmen stattfinden können. Ein 25-Meter-Becken soll permanent der Bevölkerung zum Schwimmen zur Verfügung stehen. Ausserdem wurden eine möglichst optimale Erschliessung und CO2-Neutralität sowie eine für Winterthur
finanzierbare Lösung als Schlüsselfaktoren definiert.

Private Initiative

Ende 2021 meldete sich die «Win4 AG» beim Stadtrat proaktiv mit einem Vorschlag. Auf der noch nicht überbauten Baurechtsfläche von «Win4» im Sportpark Deutweg könnte neben einer
Trainingshalle für den Hallensport das zweite Hallenbad realisiert werden. In einer gemeinsamen Projektgruppe mit Vertretungen von «Win4» und der Stadtverwaltung wurden erste Ansätze für ein solches Projekt entwickelt. Die «Win4 AG» hat sich bereit erklärt, eine erste Machbarkeitsstudie für eine Trainingshalle, kombiniert mit einem Hallenbad, auf ihrer
Baurechtsparzelle in Auftrag zu geben.
Diese Projektideen wurden auch der Workshop-Gruppe präsentiert. Es zeigte sich dabei, dass der Sportpark Deutweg für ein zweites Hallenbad unter anderem grosse Standort- und Synergievorteile mit sich bringt:
− sofort verfügbares Baufeld in der richtigen Bauzone
− gute Erreichbarkeit mit verschiedenen Buslinien und Velo
− KVA-Fernwärmegebiet und Abwärme von der Eissportanlage vor Ort
− geringerer Ressourcenverschleiss, weil Nebenräume wie Eingangsbereich, Garderoben, WC-Anlagen, Restaurant, Kraft- und Theorieräume gemeinsam genutzt werden könnten
− zentral erschlossene Lage, die sich mit der «Querung Grüze» noch verbessert
− keine Einschränkungen für Anwohnende

Inzwischen hat der Stadtrat Aufträge erteilt, um die verschiedenen Möglichkeiten optimal abwägen zu können. Dazu gehören eine Überprüfung von alternativen Standorten zum Sportpark Deutweg, die Entwicklung eines möglichen Business-Modells sowie vertiefte Abklärungen für einen CO2-neutralen Hallenbadbetrieb.

Für die anstehenden Planungsarbeiten im laufenden Jahr sind im Budget der Erfolgsrechnung des Sportamts 100 000 Franken eingestellt. Nach Abschluss der oben erwähnten, weiteren Planungsschritte sollte es möglich sein, eine Schätzung der Projektierungskosten vorzunehmen und dann die Motion zu beantworten. Der Stadtrat beantragt deshalb dem Stadtparlament eine Fristerstreckung für die Umsetzung der Motion bis Ende Februar 2024.

Fusszeile