Kopfbereich

Direkter Zugriff

Willkommen in Winterthur.

Hauptnavigation

Massnahmen gegen unerwünschten Durchgangsverkehr im Eichliacker-Quartier

21.05.2026
Wenn es im Stadtteil Töss auf der Zürcherstrasse und der Unteren Vogelsangstrasse staut, weichen viele Autofahrende ins Wohngebiet aus. Die Stadt ergreift nun Massnahmen gegen den Schleichverkehr im Eichliacker-Quartier. Aufgrund einer Petition von Anwohenden wurden diese im Bereich der Dammbrücke angepasst.

Wenn es im Stadtteil Töss auf der Zürcherstrasse und der Unteren Vogelsangstrasse staut, weichen viele Autofahrende ins Wohngebiet aus. Die Stadt ergreift nun Massnahmen gegen den Schleichverkehr im Eichliacker-Quartier. Aufgrund einer Petition von Anwohenden wurden diese im Bereich der Dammbrücke angepasst.

Die Zürcherstrasse und Untere Vogelsangstrasse sind in der Morgen- und Abendspitze stark ausgelastet. Dadurch suchen sich viele Autofahrende einen Weg durchs Eichliacker-Quartier. Erhebungen im Jahr 2023 ergaben, dass der Anteil an quartierfremdem Verkehr in der Abendspitze bis zu 50 Prozent ausmacht, über den gesamten Tag sind es 20 Prozent. Dieser Durchgangsverkehr widerspricht den Festlegungen im kommunalen Richtplan, beeinträchtigt die Lebensqualität im Eichliacker-Quartier und stellt ein Verkehrssicherheitsrisiko dar.

Aufgrund zahlreicher Anfragen aus der Bevölkerung liess die Stadt Varianten zur Verhinderung des Durchgangsverkehrs prüfen. Die Bestvariante wurde den Bewohner:innen am 30. September 2025 im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Sie sah ein Einbahnregime auf der Reutgasse stadtauswärts sowie eine Sperrung der Dammbrücke für den motorisierten Verkehr vor.

In der Folge gingen beim Tiefbauamt verschiedene Rückmeldungen ein, darunter eine Petition. Es wurde gefordert, Massnahmen zu prüfen, welche die Anwohnenden des Quartiers noch weniger stark in ihrer Routenwahl einschränken. Konkret vorgeschlagen wurden zeitlich limitierte Fahrverbote, Ausnahmbewilligungen für Anwohnende oder technische Lösungen wie Kameras oder versenkbare Poller bei der Dammbrücke. In einer Vertiefungsstudie wurden diese Vorschläge durch ein Fachbüro geprüft. Sie erwiesen sich aber als nicht geeignet oder nicht zielführend. Ein Fahrverbot mit Ausnahmebewilligungen wäre beispielsweise nur mit sehr hohem Kontrollaufwand durchzusetzen. Zeitlich begrenzte Durchfahrtsverbote werden ohne Durchfahrtssperren wie versenkbare Poller schlecht beachtet. Und diese wiederum sind teuer, störungsanfällig und stellen ein Unfallrisiko für die bestehende Veloroute dar.

Geringere Einschränkung, gute Wirkung

Hingegen wird ein Einbahnregime stadtauswärts im Bereich der Dammbrücke als geeignetes Mittel eingestuft. Dies, weil der Schleichverkehr nur stadteinwärts ein nennenswertes Problem darstellt. Aufgrund der Rückmeldungen aus der Bevölkerung konnte damit eine Variante gefunden werden, die noch geringere Einschränkungen für die Anwohnenden bedeutet als das ursprünglich geplante Fahrverbot, aber dennoch gut durchsetzbar ist. Der Petition wird somit teilweise entsprochen. Am Einbahnregime auf der Reutgasse wird festgehalten. Velos sind in beiden Fällen ausgenommen, sie dürfen in beide Richtungen verkehren.

Der Stadtrat ist überzeugt, mit dieser Lösung den Durchgangsverkehr im Quartier wirksam zu reduzieren und gleichzeitig die Einschränkungen für die Anwohnenden möglichst gering zu halten.

Die entsprechenden Verkehrsanordnungen werden am Freitag, 22. Mai 2026 mit einer Rekursfrist von dreissig Tagen amtlich publiziert.

Die Verkehrsanordnungen können unter stadt.winterthur.ch eingesehen werden.

Fusszeile