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Lange geplante Lärmsanierung kann stattfinden

23.11.2023
Der Stadtrat hatte bereits im Jahr 2021 beschlossen, aus Lärmschutzgründen auf fünf kommunalen Strassenabschnitten die Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer zu senken. Gegen das Projekt und die dazugehörigen Verkehrsanordnungen wurden diverse Rechtsmittel erhoben, deren Behandlung nun abgeschlossen werden konnte.

Der Stadtrat hatte bereits im Jahr 2021 beschlossen, aus Lärmschutzgründen auf fünf kommunalen Strassenabschnitten die Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer zu senken. Gegen das Projekt und die dazugehörigen Verkehrsanordnungen wurden diverse Rechtsmittel erhoben, deren Behandlung nun abgeschlossen werden konnte.

Die Projektauflage vom 26. Mai 2021 sah vor, die Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 Stundenkilometer auf folgenden Strassenabschnitten zu reduzieren:

  • Haldenstrasse (Abschnitt Rychenberg- bis Lindstrasse)
  • Kanzleistrasse (Abschnitt Tösstal- bis Landvogt-Waser-Strasse)
  • Rychenbergstrasse (Abschnitt Halden- bis Talackerstrasse)
  • Untere Briggerstrasse (Abschnitt zwischen den Gebäuden Nr. 9 und 55)
  • Wülflingerstrasse (Abschnitt zwischen dem Gebäude Nr. 239 bis rund 40 Meter westlich der Einmündung Eulachstrasse)

Im Rahmen der Einsprachebehandlung wurde der Abschnitt Wülflingerstrasse etwas verlängert, sodass dieser nun westlich bis zum Gebäude 281 reicht.

Nach Rekursen befasste sich zunächst das Statthalteramt, dann das Verwaltungsgericht mit dem Projekt. Letzteres wies die Behandlung der Rekurse dem Baurekursgericht zu, welche sie allesamt abwies. Inzwischen sind die Verkehrsanordnungen rechtskräftig und Tempo-30 kann umgesetzt werden. Dies wird voraussichtlich ab Frühling 2024 stattfinden.

Durch die Temporeduktion kann eine deutlich hörbare Verbesserung der Lärmsituation erreicht werden. Dies reicht jedoch nicht überall aus, um die Grenzwerte einzuhalten. Für verbleibende Immissionsgrenzwertüberschreitungen werden den Betroffenen Beiträge an Schallschutzfenster gemäss kantonalem Finanzierungsmodell angeboten.

Temporeduktionen führen oftmals zu einer Verstetigung des Verkehrsflusses. Trotzdem wurden für den öffentlichen Verkehr verschiedene flankierende Massnahmen geplant und zum Teil auch schon umgesetzt. Zu den Massnahmen gehören Busbevorzugungen durch Fahrbahn­haltestellen und Optimierung der Lichtsignal-Steuerungen an mehreren Knoten.

Die Gesamtkosten für das Sanierungsprojekt (inkl. Schallschutzfenster) und die Signalisations­anpassungen belaufen sich auf rund 411 000 Franken. Der Bund wird sich an den Kosten mit rund 122 000 Franken beteiligen.

Die Auflagedokumente für das Strassenlärm-Sanierungsprojekt und die Verkehrsanordnung mit dazugehörendem Signalisations- und Markierungsplan können unter stadt.winterthur.ch/planauflage eingesehen werden.

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