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Ja zur neuen Zuständigkeit für die Festlegung der Anzahl der Wahlbüromitglieder

30.11.2025
Mit 91.1 Prozent Ja-Stimmen hat die Bevölkerung die städtische Vorlage zur neuen Zuständigkeit für die Festlegung der Anzahl der Wahlbüromitglieder angenommen.

An der Volksabstimmung vom 30. November hat die Bevölkerung die Vorlage zur neuen Zuständigkeit für die Festlegung der Anzahl der Wahlbüromitglieder angenommen.

Mit 91.1 Prozent Ja-Stimmen hat die Bevölkerung die städtische Vorlage zur neuen Zuständigkeit für die Festlegung der Anzahl der Wahlbüromitglieder angenommen. Damit passt die Stadt die städtischen Regelungen an ein geändertes kantonales Recht an. So kann der Stadtrat künftig die Anzahl der Wahlbüromitglieder per Verordnung festlegen. Weitere Informationen finden sich hier.

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