Halle 53: Übertrag vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen
Der Stadtrat will mit der Halle 53 einen Ort von überregionaler Bedeutung schaffen, der kulturelle Veranstaltungen und Events ermöglicht. Damit soll die ehemalige Industriehalle der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dienen. Sie muss deshalb vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen übertragen werden. Der Stadtrat übergibt dem Parlament eine entsprechende Weisung.
Die denkmalpflegerisch geschützte Halle 53 am Katharina-Sulzer-Platz ist eine der wichtigsten Zeitzeuginnen der Industriegeschichte und Architektur der Stadt Winterthur. Derzeit wird sie vor allem als Parkhaus genutzt. In Zukunft soll sie kulturelle Nutzungen beherbergen, die eine überregionale Ausstrahlung haben und für Veranstaltungen offenstehen.
Nach einer öffentlichen Ausschreibung für eine Trägerschaft und ein Nutzungskonzept erteilte der Stadtrat dem Team Rothen Architektur GmbH und Denkstatt sàrl den Zuschlag (siehe Medienmitteilung vom 22. Oktober 2018). In der Folge wurde mit der Trägerschaft, der Halle 53 GmbH, ein langfristiger Mietvertrag abgeschlossen, damit sie die Umnutzung vorantreiben und Investorinnen beziehungsweise Investoren finden kann (siehe Medienmitteilung vom 5. Juli 2019). Mit der Siska Immobilien AG wurde schliesslich eine regionale Investorin gefunden, die per 1. Oktober 2022 den Mietvertrag mit der Stadt Winterthur übernahm. Als Investorin entwickelt sie das ursprüngliche Projekt weiter und ist für die Nutzungen besorgt.
Weg wird geebnet für weitere Schritte
Im Lauf der gemeinsamen Projektplanung mit der Investorin bekräftigte der Stadtrat seine Absicht, mit der ehemaligen Industriehalle einen Ort zu schaffen, der kulturelle Veranstaltungen und Events ermöglicht. «Die Halle 53 bietet eine einmalige Gelegenheit für die Belebung des Sulzerareals», sagt Stadtrat Kaspar Bopp. «Sie soll in Zukunft ein Veranstaltungsort mit überregionaler Bedeutung werden und damit die Attraktivität ihres Umfelds und der Stadt Winterthur steigern.» Die Halle 53 soll demgemäss unmittelbar der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dienen.
Vermögenswerte, die öffentlichen Aufgaben dienen, werden im Verwaltungsvermögen der Stadt geführt. Die Halle 53 ist aktuell dem Finanzvermögen zugeordnet. Sie soll deshalb im Rahmen der fortschreitenden Konkretisierung des Projekts ins Verwaltungsvermögen überführt werden. Mit dieser vermögensrechtlichen Umteilung werden die rechtlichen Grundvoraussetzungen für die nächsten Schritte geschaffen. «Damit wird der Weg geebnet für die weitere Planung und die vorgesehene Nutzung als Veranstaltungsort», betont Stadtrat Kaspar Bopp.
Für den Übertrag der Halle 53 vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen beantragt der Stadtrat beim Stadtparlament die erforderliche kreditrechtliche Bewilligung. Entsprechend dem aktuellen Wert der Liegenschaft ist dazu ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 4,08 Millionen Franken erforderlich. Damit die Halle 53 noch in diesem Jahr übertragen werden kann, muss gleichzeitig ein Nachtragskredit zum Budget 2025 in gleicher Höhe genehmigt werden.
Angesicht des Sanierungsbedarfs der Halle 53 ist eine Instandstellung notwendig, um die Substanz der Liegenschaft zu erhalten. Nach dem vermögensrechtlichen Übertrag wird die Stadt Winterthur als nächstes die Planung und die Ausführung der Instandsetzungsmassnahmen weiter vorantreiben.