Das «Areal Obertor» nimmt Gestalt an
Der Gestaltungsplan für das rund 6500 Quadratmeter umfassende «Areal Obertor» ist vom Stadtrat genehmigt worden. Die Basis dazu bildeten die Ergebnisse aus den drei kooperativen Workshops von vergangenem Jahr. Im Gestaltungsplan ist festgelegt, dass der Durchgang zwischen Obertor und Badgasse öffentlich wird. Entstehen sollen zudem Läden, Büros und Wohnungen am Obertor, eine innovative Wohn-Gewerbe-Nutzung im Innenhof und eine Wellnessanlage an der Badgasse. Der Gestaltungsplan wird nun öffentlich aufgelegt. Danach muss der Grosse Gemeinderat ihn noch genehmigen.
Wenn ab Herbst 2022 die Stadtpolizei die Altstadt schrittweise verlässt, wird der Weg für eine neue Nutzung der Gebäude zwischen Obertor und Badgasse frei. Damit an dem sensiblen Ort in der Altstadt von Winterthur langfristig eine räumlich verbesserte Situation entsteht, wurde im vergangenen Jahr mit Interessenvertretungen aus der Altstadt, Vertretungen aus dem Kreis der Volksinitiative zum Obertor, der Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen, des Grossen Gemeinderates und der Stadtverwaltung ein kooperatives Workshop-Verfahren durchgeführt (siehe Medienmitteilung von 9. Dezember 2019).
Unter den Beteiligten dieses öffentlichen Diskurses wurden Entwicklungsziele mit einem möglichst breit abgestützten Konsens definiert. Daraus wurde nun ein Gestaltungsplan für das Areal erarbeitet. Dieser soll eine qualitativ hochwertige Stadtentwicklung sicherstellen und gleichzeitig nicht zu viel im Voraus definieren, um Entwicklungsspielraum offen zu lassen. Im Perimeter des Gestaltungsplans befinden sich vier unterschiedliche Bereiche: Die Liegenschaften Obertor 11, 13 und 17, die Hofliegenschaften 15 und 17a, die Liegenschaft Badgasse 6 und der gemeinsame Innenhof. Diese vier Bereiche werden aufgrund ihrer Voraussetzungen unterschiedlich entwickelt:
Für die Nutzung der Liegenschaften Obertor 11 und 13 gibt es keinen grossen Spielraum. Die angestrebten Nutzungen sind Läden in den Erdgeschossen und Wohnungen in den Obergeschossen. Im überkommunalen Inventarobjekt Adler am Obertor 17 soll im historischen Bestand eine Büronutzung Platz finden. Die Stadt schreibt ein zweistufiges Planerwahlverfahren aus, um ein geeignetes Planungsbüro für die Projektierung zu finden.
Die Hofliegenschaften Obertor 15 und 17a bieten das Potenzial für eine innovative Wohn-Gewerbe-Mischnutzung, die auch den Hofraum aktiviert. Die Liegenschaft soll im Baurecht einer privaten Trägerschaft abgegeben werden. Die Stadt wird zur Findung von Nutzungskonzept und Trägerschaft eine offene Ausschreibung organisieren.
Für die Liegenschaft Badgasse 6, die im Inventar der kantonalen Schutzobjekte gelistet ist, wird in Anlehnung an die einstige «Badewannenmoschee» eine Wellnessnutzung angestrebt. Die Stadt wird auf der Basis der Machbarkeitsstudie eine externe Investorin oder einen Investor aus dem Bäderwelt-Bereich suchen und eine gemeinsame Absichtserklärung für einen sechzig Jahre dauernden Baurechtsvertrag vereinbaren. Kann kein Vertrag im Bäderbereich abgeschlossen werden, soll eine Mietnutzung im Gewerbebereich zum Beispiel für ein Gesundheitszentrum angestrebt werden.
Im Workshop-Verfahren wurden für den Innenhof zwischen Obertor und Badgasse folgende Ziele definiert: Er soll als «Grüne Insel» einen positiven Beitrag zum Stadtklima leisten, lebendig werden, eine hohe Aufenthaltsqualität bieten und flexibel nutzbar sein. Während er tagsüber belebt sein soll, sollen nachts keine lärmintensiven Aktivitäten stattfinden. Die Öffnung des Innenhofs und dessen Begrünung wurde genauer betrachtet, um die Möglichkeiten auch aus archäologischer Sicht zu definieren. Daraus ergab sich, dass eine Ergänzung mit Bäumen dort möglich ist, wo nicht geschützte, bauliche Ergänzungen wie Autounterstände und Kleinbauten wieder abgebrochen werden.
Der Gestaltungsplan «Areal Obertor», den der Stadtrat genehmigt hat, schafft damit die Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige sowie durchgängige und attraktive Gestaltung des öffentlichen und halböffentlichen Raumes zwischen Obertor und Badgasse. Die öffentliche Zugänglichkeit für die Bevölkerung wird damit langfristig gesichert.
Die Planungsunterlagen zum öffentlichen Gestaltungsplan «Areal Obertor» liegen ab 13. August 2021 auf. Innerhalb der sechzigtägigen Auflagefrist bis am 12. Oktober 2021 können Einwendungen eingereicht werden. Anschliessend wird der Gestaltungsplan gegebenenfalls angepasst und dem Grossen Gemeinderat vorgelegt.
Sämtlich Unterlagen sind hier einsehbar.