Beschwerden gegen Einführung der Blauen Zone 21 (Gebiet Breite) vor Verwaltungsgericht abgewiesen
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich bestätigt den Entscheid des Statthalteramts, mit dem die Rekurse gegen die Einführung der flächendeckenden blauen Zone abgewiesen wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im September 2019 hat das Stadtparlament einen Kredit in der Höhe von 700 000 Franken für die Erstellung der flächendeckenden Blauen Zone bewilligt. In einer ersten Etappe sollten drei Pilot-Zonen Breite, Oberwinterthur/Zinzikon und Neuwiesen/Blumenau umgesetzt werden. Die entsprechenden Verkehrsanordnungen wurden am 30. April 2021 publiziert (vgl. Medienmitteilung). Die gegen die Pilot-Zonen erhobenen Rekurse hat das Statthalteramt im Dezember 2021 allesamt abgewiesen, soweit es darauf eingetreten ist. Im Fall der Blauen Zone Breite haben insgesamt 79 im Quartier Breite wohnhafte Personen den Entscheid des Statthalteramts angefochten und an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich weitergezogen. Das Verwaltungsgericht hat nun die beiden Beschwerden abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Oberwinterthur/Zinzikon Neuwiesen/Blumenau Breite/Vogelsang |