Einführung der flächendeckenden Blauen Zone
Die Stadt Winterthur beginnt mit der Einführung der flächendeckenden Blauen Zone. Im Einklang mit den Zielsetzungen des städtischen Gesamtverkehrskonzepts sollen die Quartiere vor dem Parkierungsdruck durch Pendlerinnen und Pendler geschützt werden. Damit wird die Lebensqualität in den Wohnquartieren erhöht. Zusätzlich helfen diese Massnahmen, ein längerfristig gut funktionierendes Verkehrsnetz sicherzustellen. Der Grosse Gemeinderat hat im September 2019 einen Kredit in der Höhe von 700 000 Franken für die Erstellung der flächendeckenden Blauen Zone bewilligt. In einer ersten Etappe werden drei Pilot-Zonen umgesetzt. Die entsprechenden Verkehrsanordnungen dazu liegen seit heute öffentlich auf.
Das historisch und heterogen gewachsene öffentliche Parkraumangebot der Stadt Winterthur soll gemäss dem städtischen Gesamtverkehrskonzept überarbeitet und vereinheitlicht werden. Mit der Einführung der flächendeckenden Blauen Zone sollen dabei alle öffentlichen Parkplätze entweder zeitlich (Regime Blaue Zone mit Bevorzugung der Anwohnenden) oder in ausgewählten Gebieten und an speziellen Zielorten monetär bewirtschaftet werden (Parkuhren). Gleichzeitig ist ein Parkverbot ausserhalb der markierten Parkfelder vorgesehen.
Damit sollen die Quartiere vor dem Parkierungsdruck durch quartierfremden Verkehr geschützt und das Parkplatzangebot in Abhängigkeit der Lage einheitlich bewirtschaftet werden. Der Grosse Gemeinderat hat am 16. September 2019 einen Kredit von 700 000 Franken für die Erstellung der flächendeckenden Blauen Zone bewilligt. In Zonen für Anwohnerinnen und Anwohner erhalten Einwohnerinnen und Einwohner sowie Betriebe eine Parkierungsbewilligung. Auch Parkkarten für Besucherinnen und Besucher und für Handwerksbetriebe werden erhältlich sein. Für alle anderen ist die Parkdauer zeitlich begrenzt gemäss Regime «Blaue Zone».
Der Stadtrat hat die Verkehrsanordnungen für drei Pilot-Zonen Heiligberg/Breite (Zone für Anwohnerinnen und Anwohner), Oberwinterthur/Zinzikon (Zone für Anwohnerinnen und Anwohner mit Quartierzentrum) und Blumenau/Neuwiesen (Zone für Anwohnerinnen und Anwohner) beschlossen. Die Einführung der weiteren 17 Zonen ist schrittweise in zwei Etappen innerhalb der nächsten zwei Jahre vorgesehen.
Nebst den positiven Effekten auf die Quartiere ermöglicht die Einführung auch eine einheitliche und übersichtlichere Signalisation in der Stadt Winterthur.
Eine Übersicht über die unterschiedlichen Zonen findet sich auf stadt.winterthur.ch/blauezone.
- In den Zentrumszonen «Winterthur Mitte» und «Neuhegi-Grüze» werden weisse, kostenpflichtige Parkfelder angeordnet.
- In den Quartierzentren sollen weisse, kostenpflichtige Parkfelder möglich sein.
- An speziellen Zielorten, wie beispielsweise beim Stadion Schützenwiese, werden weisse, kostenpflichtige Parkfelder zur Verfügung stehen.
Parallel zur Einführung der flächendeckenden Blauen Zone lanciert die Stadtpolizei ein elektronisches Parkkartenportal. Dieses wird unter anderem die Ausgabe von Parkkarten für Anwohnerinnen und Anwohner und deren Besuchende erheblich erleichtern. Die Einführung ist per 1. Januar 2022 geplant, der entsprechende Kreditantrag wird dem Grossen Gemeinderat vor den Sommerferien unterbreitet.
Die Verkehrsanordnungen für die drei Zonen werden heute öffentlich aufgelegt. Sie liegen von heute Freitag, 30. April, bis Montag, 31. Mai 2021 beim Baupolizeiamt auf.
Die Auflagedokumente stehen zur Verfügung unter stadt.winterthur.ch/planauflage.
Welches Geschäft regelt welchen Teil der Parkierung in Winterthur?ParkraumplanungDas Projekt führt in der Stadt Winterthur eine flächendeckende Blaue Zone auf öffentlichem Grund mit Bevorzugung der Anwohnerinnen und Anwohner ein. Für die Erstellung der flächendeckenden Blauen Zone bewilligte der Grosse Gemeinderat am 16. September 2019 einen Ausführungskredit von 700 000 Franken. Die Quartiere werden damit vor dem Fremdparkieren durch Pendlerinnen und Pendler geschützt. ParkraumbewirtschaftungDie Parkraumbewirtschaftung beinhaltet die Revision von drei miteinander in Wechselwirkung stehenden Verordnungen, die das Parkieren auf öffentlichem Grund regeln. Es sind dies die Verordnungen betreffend das gebührenpflichtige Parkieren (VgP), das unbefristete Parkieren in der Blauen Zone (PBZ) und das Nachtparkieren (NPV). Die Vorlage wird zurzeit im Grossen Gemeinderat behandelt. ParkplatzverordnungDie PPVO regelt die minimal erforderliche und maximal zulässige Anzahl Parkplätze für Personenwagen, die minimal erforderliche Anzahl Parkplätze für Motorräder und die minimal erforderliche Anzahl Abstellplätze für Velos. In den Geltungsbereich fallen nur Parkplätze und Abstellplätze auf privatem Grund. Am 16. September 2019 stimmte der Grosse Gemeinderat der neuen PPVO mit 54 zu 3 Stimmen zu. Die PPVO ist am 1. September 2020 in Kraft getreten. |