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Aufwertung und Sanierung der Klosterstrasse

05.05.2023
Die Klosterstrasse im Abschnitt Zürcherstrasse bis Krummackerstrasse muss saniert werden. Gleichzeitig soll der Strassenraum aufgewertet werden. Der Kanton Zürich beteiligt sich mittels Strassenfonds an den Kosten von 3,35 bis 5 Millionen Franken. Das Tiefbauamt unterbreitet das Sanierungsprojekt der Bevölkerung zur Mitwirkung.

Die Klosterstrasse im Abschnitt Zürcherstrasse bis Krummackerstrasse muss saniert werden. Gleichzeitig soll der Strassenraum aufgewertet werden. Der Kanton Zürich beteiligt sich mittels Strassenfonds an den Kosten von 3,35 bis 5 Millionen Franken. Das Tiefbauamt unterbreitet das Sanierungsprojekt der Bevölkerung zur Mitwirkung.

Nebst der Sanierung des Strassenabschnittes müssen die Kanalisation und die Werkleitungen dringend erneuert werden. Mit der Gesamtsanierung der Strasse soll der Strassenraum aufgewertet werden. Er wird im Bereich der Bushaltestelle Töss mit einem Mehrzweckstreifen strukturiert. Dadurch wird ein flächiges Queren der Klosterstrasse ermöglicht. Für die Fussgängerinnen und Fussgänger werden durchgehende Trottoirs geschaffen. Die bestehende Baumreihe wird ergänzt, wo dies aufgrund der vorhandenen Platzverhältnisse und Werkleitungen möglich ist.

Im Zusammenhang mit dem privaten Bauprojekt Campus Rieter wird eine Verschiebung der Buswendeschlaufe Töss in Richtung Osten erforderlich. Diese wird im Herbst 2023 in Betrieb genommen. Die Bushaltestelle Töss wird neu im Bereich der Kletterhalle positioniert. Für den Witterungsschutz wird die stadteinwärts liegende Haltekante mit einer Wartehalle ausgerüstet.

Die Gesamtkosten belaufen sich voraussichtlich auf 3,35 bis 5 Millionen Franken. Weil die Klosterstrasse im Abschnitt Freihof- bis Krummackerstrasse als überkommunaler Radweg klassiert ist, werden Teile der Kosten über den Strassenfonds des Kantons Zürich finanziert.

Für das Strassenbauprojekt ist gemäss Strassengesetz ein öffentliches Mitwirkungsverfahren vorgeschrieben. Das Projekt liegt von heute Freitag, 5. Mai, bis Montag, 5. Juni 2023 beim Baupolizeiamt auf.

Die Auflagedokumente sind hier verfügbar.

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