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Planauflage gemäss § 13 StrG

Planauflage gemäss § 13 StrG
Dauer der Auflage vom 14.06.2024 - 15.07.2024

Die rechtsverbindlichen Pläne und Dokumente können während den Öffnungszeiten (Mo-Do 8.00-12.00 Uhr und 13.30-17.00 Uhr und Fr 8.00-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr) in der Kanzlei des Amts für Baubewilligungen (Pionierstrasse 7) eingesehen werden. Rechtsverbindlich ist die Publikation unter stadt.winterthur.ch/amtliche sowie die in der Kanzlei des Amts für Baubewilligungen aufgelegten Originaldokumente. 

Die publizierten Pläne und Berichte sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur für den Eigengebrauch im Sinne von Art. 19 Urheberrechtsgesetz verwendet werden. Das heisst, sie dürfen weder geändert noch verwertet und insbesondere nicht für kommerzielle Zwecke kopiert oder veröffentlicht werden.

Rechtsbehelf

Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost an die Stadt Winterthur, Tiefbauamt, Projekte, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur, gerichtet werden.

Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen und dieser Bericht während 60 Tagen öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegt (§ 13 Abs. 2 und 3 StrG). Die Auflage dieses Berichtes wird öffentlich bekannt gemacht.

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