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Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

Das Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose tritt per 1. Juli 2021 in Kraft. Personen ab 60 Jahren, die ausgesteuert sind, haben dann Anspruch auf Überbrückungsleistungen. Eine Anmeldung mit dem entsprechenden Antragsformular kann erfolgen. Leistungen werden nach positiv beurteilter Anspruchsprüfung ausgerichtet.

Titel Typ Grösse
Antrag für ÜL.pdf 141.4 KB
Factsheet ÜLG.pdf 89.3 KB

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