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Individuelle Prämienverbilligung

Die Gemeindesteuerämter ermitteln jährlich aufgrund der Steuerfaktoren, wer Anspruch auf eine individuelle Krankenkassen-Prämienverbilligung IPV hat und melden dies der Sozialversicherungsanstalt SVA Zürich.

Aufgrund der Steuerfaktoren wird jährlich ermittelt wer Anspruch auf eine individuelle Krankenkassen-Prämienverbilligung IPV hat.

Für die Anspruchsabklärung und Auszahlung der Prämienverbilligung an die Krankenversicherung ist die Sozialversicherungsanstalt Zürich (SVA Zürich) zuständig.

Auf der Internetseite der Sozialversicherungsanstalt Zürich (SVA Zürich) finden Sie weiterführende Informationen über die individuelle Prämienverbilligung. Ebenso finden Sie dort einen Online-Rechner und das entsprechenden Online-Formular für allfällige Nachmeldungen.

Die SVA Zürich steht Ihnen auch für telefonische Auskünfte zur Prämienverbilligung unter 044 448 53 75 zur Verfügung.

 

 

 

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