Individuelle Prämienverbilligung
Mitarbeitende stehen Ihnen von Montag bis Freitag zu den Schalteröffnungszeiten auch telefonisch und per Mail zur Verfügung: 052 267 64 04, kvg-stelle@win.ch
Aufgrund der Steuerfaktoren, wird jährlich ermittelt wer Anspruch auf eine individuelle Krankenkassen-Prämienverbilligung IPV hat. Ab dem Jahr 2021 ist die Sozialversicherungsanstalt SVA Zürich für die Prämienverbilligung zuständig. Dort finden Sie auch weitere Informationen über die individuelle Prämienverbilligung. Im unteren Bereich finden Sie das Online-Formular für die Nachmeldung sowie die Anleitung dazu. Sollten Sie Fragen betreffend individuelle Prämienverbilligung 2021 haben, melden Sie sich an die SVA Zürich unter 044 448 53 75
Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Winterthur, die Fragen zu den Vorjahren 2020 und früher haben, melden sich schriftlich oder telefonisch bei unserer Fachstelle. Sie nimmt Nachmeldungen für die Ausrichtung der Prämienverbilligungen IPV vor.