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Berufsbeistandschaft

Die Berufsbeistandschaft ist zuständig für die Führung von behördlichen Massnahmen im Erwachsenenschutzrecht (Beistandschaften) für die Stadt Winterthur.

Bitte nehmen Sie primär telefonisch oder per Mail mit den Mitarbeitenden der Berufsbeistandschaft Kontakt auf. 

Die Beistandspersonen können auch über die persönliche E-Mailadresse oder über berufsbeistandschaft@win.ch erreicht werden. Nennen Sie in Ihrem E-Mail den Namen der zuständigen Person und allenfalls die Abteilung.

Wer wir sind

Die Berufsbeistandschaft ist zuständig für die Führung von behördlichen Massnahmen im Erwachsenenschutzrecht (Beistandschaften) für die Stadt Winterthur.

Die Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände nehmen ihre Aufträge ausschliesslich von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Winterthur-Andelfingen entgegen. Die KESB Winterthur-Andelfingen trifft ihre Abklärungen, wenn Gefährdungsmeldungen eingehen.

Was tun wir?

Gesetzlicher Auftrag durch Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)

Die durch die KESB Winterthur-Andelfingen angeordneten Beistandschaften betreffen einzelne oder mehrere Lebensbereiche der schutzbedürftigen Personen. Dies können Vertretungen, Mitwirkungen oder Begleitungen in finanziellen, administrativen, rechtlichen oder persönlichen Angelegenheiten sein.

Im Rahmen dieser angeordneten Beistandschaft (zum Teil auch gegen den Willen der betroffenen Personen) wird darauf geachtet, dass die Zusammenarbeit konstruktiv und wenn immer möglich kooperativ erfolgt.

Die Beistände und Beiständinnen reichen der KESB alle zwei Jahre einen Bericht über ihre Tätigkeiten ein.

Führt ein Berufsbeistand oder eine Berufsbeiständin das Mandat unsorgfältig, kann bei der KESB Beschwerde erhoben werden.

Zusammenarbeit auf freiwilliger Basis

Als Teil der Sozialen Dienste der Stadt Winterthur übernimmt die Berufsbeistandschaft überdies die Beratung und Begleitung von Personen, die nach Sozialhilfegesetz persönliche Hilfe benötigen. Die Abklärung und die Zuweisung für diese Dienstleistung erfolgt durch die Sozialberatung. Grundlage ist eine Vereinbarung mit Vollmacht. Die Zusammenarbeit beruht auf freiwilliger Basis.

Weitere Informationen.

Kontakt

Abteilung 1 Telefon 052 267 25 22

Kontakt

Abteilung 2 Telefon 052 267 25 20

Kontakt

Abteilung 3 Telefon 052 267 66 24

Kontakt

Abteilung 4 Telefon 052 267 67 46

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