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Umweltverträglichkeitsprüfung

Mit der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird frühzeitig untersucht, ob eine geplante Anlage den gesetzlichen Umweltvorschriften entspricht und durch den Bau keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind.

Mit der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird frühzeitig untersucht, ob eine geplante Anlage den gesetzlichen Umweltvorschriften entspricht und durch den Bau keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind.
Die Fachstelle Umwelt koordiniert die Durchführung der UVP für Anlagen in Winterthur im Rahmen des kommunalen Baubewilligungsverfahrens und des kommunalen Gestaltungsplanverfahrens in der Stadt Winterthur.

Welche Anlagen unterstehen  der UVP-Pflicht?

UVP-pflichtig sind Bauvorhaben, welche die Umwelt erheblich belasten können, so zum Beispiel Einkaufszentren oder Abfallbehandlungsanlagen. Eine vollständige Auflistung der UVP-pflichtigen Anlagen findet sich im Anhang der Verordnung zur Umweltverträglichkeitsprüfung UVPV.

Untersteht das geplante Vorhaben der UVP-Pflicht, so ist die Bauherrschaft für die Erarbeitung und Einreichung eines Umweltverträglichkeitsberichts verantwortlich. Dieser muss alle Angaben enthalten, die zur Prüfung des Vorhabens nach den Vorschriften über den Schutz der Umwelt nötig sind.

Mit Blick auf die Planungssicherheit empfiehlt es sich, für die Abklärung einer allfälligen UVP-Pflicht sowie des korrekten Vorgehens frühzeitig mit der Fachstelle Umwelt Kontakt aufzunehmen.

Ansprechperson:

, Leiterin Fachstelle Umwelt, +41 52 267 57 43

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Fachstelle Umwelt Telefon +41 52 267 57 49

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