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Steigenlassen von Drohnen in Winterthur

Drohnen

Das Steigenlassen von Drohnen in Winterthur unterliegt bestimmten Vorschriften. Über dem Stadtgebiet von Winterthur gibt es teilweise Flugverbote. Grundsätzlich beträgt die maximale Flughöhe 120 Meter über Grund und es muss auf Sicht geflogen werden.

Weiter gilt für Drohnenpilot:innen eine Registrierungspflicht.

Drohnen mit einem Abfluggewicht von 250 Gramm oder mehr erfordern zudem eine Online-Prüfung.

Flüge innerhalb der Sperrzone um den Flugplatz Hegmatten bedürfen einer Bewilligung des zuständigen Flugplatzleiters. Mehr Informationen dazu finden sie hier: Drohnen & Flugmodelle.

Für Drohnenflüge mit Kamerabetrieb im städtischen Luftraum ist eine Bewilligung der Stadtpolizei erforderlich, es sei denn, es handelt sich um kurzzeitige Flüge von insgesamt maximal 20 Minuten über öffentlichem Grund.

Drohnenkarte Schweiz: Karten der Schweiz - Schweizerische Eidgenossenschaft - map.geo.admin.ch

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BAZL: Drohnen

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