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Dienstverschiebung ZSO WIUM

Dienstverschiebungs- oder Urlaubsgesuche der Zivilschutzorganisation Winterthur und Umgebung (ZSO WIUM)

Es besteht für alle Angehörige des Zivilschutzes (AdZS) die gesetzliche Einrückungspflicht gemäss Aufgebot. Falls sich aus irgendeinem zwingenden Grund eine Dienstverschiebung oder ein Urlaub aufdrängt, muss der AdZS ein schriftliches Gesuch (mittels diesem Online-Formular) mit den entsprechenden Beilagen (z. B. Prüfungsbestätigung) vor dem Dienstanlass an die Zivilschutzstelle einreichen. Wurde ein vorhergehendes Gesuch abgelehnt, kann ein Wiedererwägungsgesuch eingereicht werden. In den drei Fällen gelten folgende Fristen für die Einreichung des Gesuchs:

  • Dienstverschiebung (ganzer Anlass): mindestens 3 Wochen vorher
  • Urlaub (einzelne Tage): mindestens 10 Tage vorher
  • Wiedererwägungsgesuch (nach Ablehnung eines Gesuchs): bis spätestens 15 Tage vorher

In begründeten, unvorhersehbaren Fällen (Notfällen) kann ein Gesuch auch kurzfristiger eingereicht werden. Dies gilt aber nur in absoluten Ausnahmefällen.

Im Grundsatz werden die geplanten Tage so oder so geleistet. Ersatzzeitfenster mit Prioritäten sind durch den Antragsteller vorzuschlagen. Die Beurteilung findet anschliessend durch den Chef Fachbereich oder den Leiter Dienstanlass in Absprache mit dem zuständigen Kompaniekommandanten der ZSO statt.

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