Dienstverschiebung ZSO WIUM
Es besteht für alle Angehörige des Zivilschutzes (AdZS) die gesetzliche Einrückungspflicht gemäss Aufgebot. Falls sich aus einem zwingenden Grund eine Dienstverschiebung oder ein Urlaub aufdrängt, muss der/die AdZS ein schriftliches Gesuch (mittels diesem Online-Formular) mit den entsprechenden Beilagen (z. B. Prüfungsbestätigung) vor dem Dienstanlass an die Zivilschutzstelle einreichen. Von Arbeitgebern eingereichte Gesuche werden nicht akzeptiert. Ist ein vorhergehendes Gesuch abgelehnt worden, kann ein Wiedererwägungsgesuch eingereicht werden. In den drei Fällen gelten folgende Fristen für die Einreichung des Gesuchs:
- Dienstverschiebung (ganzer Anlass): mindestens 3 Wochen vorher
- Urlaub (einzelne Tage): mindestens 10 Tage vorher
- Wiedererwägungsgesuch (nach Ablehnung eines Gesuchs): bis spätestens 15 Tage vorher
In begründeten, unvorhersehbaren Fällen (Notfällen) kann ein Gesuch auch kurzfristiger eingereicht werden. Dies gilt nur in absoluten Ausnahmefällen.
Im Grundsatz werden die geplanten Tage so oder so geleistet. Ersatzzeitfenster mit Prioritäten sind durch die antragstellende Person vorzuschlagen. Die Beurteilung findet anschliessend durch den Chef Fachbereich oder den Leiter Dienstanlass in Absprache mit dem zuständigen Kompaniekommandanten der ZSO WIUM statt.