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Periodische Schutzraumkontrolle

Die Einsatzbereitschaft von Schutzräumen ist periodisch durch die Gemeinde zu kontrollieren. Diese gesetzliche periodische Schutzraumkontrolle (PSK) führen wir in Winterthur und Seuzach für private Schutzräume durch. Die PSK und nicht wahrgenommene Termine sind in Winterthur gebührenpflichtig.

So bereiten Sie Ihren Schutzraum für die PSK vor:

  • Sämtliche Kellerabteile im Schutzraum sowie alle angrenzenden Räume, die als Fluchtwege dienen, sind unverschlossen.
  • Der Zugang zu allen schutzraumrelevanten Teilen muss ungehindert möglich sein.
  • Die Panzerdeckel und -türen müssen ungehindert geöffnet und geschlossen werden können.
  • Allfällig demontierte Türschwellen und Verschlüsse montieren.
  • Handkurbel des Belüftungssystems muss ungehindert gedreht werden können.

So halten Sie Ihren Schutzraum instand:

Werterhalt und Kostenrückforderung

Seit dem 1. Januar 2026 gelten für über 40-jährige Schutzbauten neue gesetzliche Bestimmungen. Technische Systeme (z.B. Belüftungen) müssen ersetzt werden. Die Eigentümerschaft verantwortet deren Ersatz. Die Kosten werden mehrheitlich übernommen, sofern sie nicht selbstverschuldet sind. Das kantonale Amt für Militär und Zivilschutz (AMZ) entscheidet über die definitive Übernahme von berechtigten Kosten. Diese Massnahme sichert den Werterhalt der Schutzbauten und die Sicherheit der Bevölkerung bei einer Katastrophe oder Notlage. 

  • Die Verordnung über den Zivilschutz (Zivilschutzverordnung, ZSV) regelt den
    Zivilschutz als Teil des Bevölkerungsschutzes und umfasst auch private Schutzräume. Am 1. Januar 2026 ist die revidierte ZSV in Kraft getreten. Sie enthält
    unter anderem neue Vorschriften zum Werterhalt privater Schutzräume.
  • Die erwartete Lebensdauer einer Schutzbaute beträgt 80 Jahre, diejenige ihrer technischen Systeme 40 Jahre.
  • Um die Betriebsbereitschaft von Schutzbauten zu gewährleisten, werden
    periodische Schutzraumkontrollen (PSK) durchgeführt. Vorhandene Mängel müssen durch die Eigentümerschaft behoben werden.
  • Aufgrund der Gesetzänderung gilt für technische Systeme von Schutzbauten neu bereits ein Alter von mehr als 40 Jahren als «kritischer Mangel».
    (Art.105a ZSV)
  • Nach Abschluss der PSK wird die Eigentümerschaft aufgefordert, innert der genannten Frist die Mängel zu beheben. Sie ist verantwortlich, den Ersatz der technischen Systeme zu organisieren. Die Kosten[1] für den Ersatz können nach Behebung der Mängel zurückverlangt werden.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BABS): Änderungen in der Zivilschutzverordnung (ZSV) & Dachstrategie Schutzbauten

[1] Grundsätzlich werden nur die Kosten übernommen, die dem Erhalt der Schutzfunktion der Schutzbaute dienen: Reparatur oder Ersatz der technischen Systeme und der Bausubstanz. Davon ausgenommen sind Bagatellkosten wie z.B. ein Stromanschluss für Ventilationsaggregate. Schäden, die durch Verletzung der Sorgfaltspflicht entstanden sind oder wenn die Schutzbaute rechtswidrig durch die Eigentümerschaft beschädigt worden ist, werden nicht übernommen.

Bei periodischen Schutzraumkontrollen (PSK) festgestellte kritische oder sicherheitsrelevante Mängel müssen innert der im Prüfbericht genannten Frist behoben werden.

  1. Einholen der nötigen Offerten für Mängelbehebung und allenfalls für Elektroarbeiten durch die Eigentümerschaft.
  2. Zustellen des Gesuchs um Kostenübernahme zusammen mit der Offerte(n) sowie einer Kopie des Prüfberichts an Schutz & Intervention Winterthur (SIW) als «Kontrollorgan der Gemeinde»: psk@win.ch oder Schutz & Intervention Winterthur, Fachstelle Schutzbauten, 8403 Winterthur
  3. SIW prüft eingereichte Unterlagen auf Vollständigkeit und stellt das Gesuch zur Kostenübernahme dem AMZ zu.
  4. Das AMZ überprüft das Gesuch, legt den Betrag zur Kostenübernahme fest und informiert SIW.
  5. SIW informiert Eigentümerschaft über Entscheid AMZ betreffend Kostenübernahme.
  6. Die Eigentümerschaft vergibt den Auftrag für die Mängelbehebung und dokumentiert diese nach Vollendung mit Fotos.
  7. Die Eigentümerschaft stellt SIW die Schlussabrechnung(en) für die erfolgte Mängelbehebung, die Bild-Dokumentation sowie ihre Kontoangaben für die Rückerstattung der Kosten zu.
  8. SIW prüft die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und übermittelt diese zur Abrechnung dem AMZ.
  9. Das AMZ prüft die Schlussabrechnung(en), legt anhand der eingereichten Unterlagen den definitiven Betrag für die Kostenübernahme fest und informiert SIW entsprechend.
  10. SIW informiert die Eigentümerschaft über die definitive Kostenübernahme und veranlasst die Überweisung an die Eigentümerschaft gemäss eingereichten Kontoangaben.
  • Pro Schutzraum sind separate Offerten Schlussabrechnungen einzureichen (Schutzraum-Technik, Elektro).
  • Eine Kopie des Prüfberichts der Mängel ist beizulegen.
  • Die Kontoangaben der Eigentümerschaft bzw. Verwaltung für die Kostenrückerstattung sind mit der Schlussabrechnung zwingend einzureichen.
  • Eine Rückerstattung der anteiligen Kosten für die Werterhaltungsmassnahmen ist nur nach genehmigter Schlussabrechnung durch das AMZ möglich.
  • Weder Eigentümerschaft noch eine beauftragte Verwaltung haben Anspruch auf Begleichung der zugesicherten Kosten innerhalb einer selbst festgelegten Frist. Mahnungen oder Betreibungen gegenüber SIW sind ungültig, da es sich um zweckgebundene Gelder und nicht um Dienstleistungen handelt.
  • Für die fristgerechte Begleichung der Unternehmerrechnungen ist die Eigentümerschaft verantwortlich.
  • Können Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist behoben werden, kann der beauftragte Unternehmer bei SIW ein Gesuch zur Fristverlängerung stellen.
  • Grundsätzlich werden nur die Kosten übernommen, die dem Erhalt der Schutzfunktion des Schutzraums dienen: Reparatur oder Ersatz der technischen Systeme und der Bausubstanz. Schäden, die durch Verletzung der Sorgfaltspflicht entstanden sind oder wenn der Schutzraum rechtswidrig durch die Eigentümerschaft beschädigt worden ist, werden nicht übernommen.
  • An Belüftungskomponenten, die älter als 40 Jahre sind, dürfen keine Reparaturen mehr durchgeführt werden. Im Rahmen des Werterhalts müssen bei solchen Schutzbauten überdies alle Gummidichtungen von Panzertüren bzw. Panzerdeckeln und alle Überdruckventile ersetzt werden.
  • Werden Ventilationsaggregate (VA) ersetzt, muss voraussichtlich auch der Elektroanschluss erneuert oder um einen zweiten ergänzt werden (Typ VA20). Diese Arbeiten müssen durch eine entsprechend geschulte Person erfolgen. Weitere Infos siehe «Infoblatt 30 Materialkonzept Ersatz VA20 zu VA40» des AMZ. Die Kosten für den Elektroanschluss können vom AMZ übernommen werden.

Weitere Informationen.

Schutz & Intervention Winterthur
Schutzbauten
Fröschenweidstrasse 14
8404 Winterthur
Tel.: +41 52 267 59 80
siw.psk@win.ch

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