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Wirtschaftliche Landesversorgung

Gemeindestelle für wirtschaftliche Landesversorgung (GWL)

Da die Schweiz praktisch über keine Rohstoffe verfügt, ist sie auf Importe angewiesen. Auch Energie, Nahrungsmittel und zahlreiche Heilmittel müssen teilweise aus dem Ausland bezogen werden. Grundsätzlich ist die Versorgung des Landes mit diesen Gütern und Dienstleistungen Sache der Wirtschaft. Da die wirtschaftlichen Versorgungsstrukturen verletzlich sind, können die Wege der Güter in die Schweiz jedoch durch Ereignisse aller Art behindert werden. Kann die Wirtschaft ihre Versorgungsfunktion nicht mehr wahrnehmen, so greift der Staat lenkend in das Marktgeschehen ein, um Angebotslücken zu schliessen. Die nötigen Vorkehrungen werden in enger Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und der Privatwirtschaft getroffen.

Die Gemeindestelle für wirtschaftliche Landesversorgung (GWL) trifft nach Vorgaben der Kantonalen Zentralstelle für wirtschaftliche Landesversorgung (KZWL) Vorbereitungsmassnahmen zur Sicherung der Versorgung der Gemeinde mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen.

Sie arbeitet insbesondere ein Verteilkonzept aus, das unter anderem folgendes regelt:

  • Vorbereitung der kommunalen Information im Bewirtschaftungsfall
  • Verteilkonzepte (Lebensmittelmarken, Brenn- und Treibstoffe usw.)
  • Erfassung und Nachführung der Bezugsberechtigungen
  • Abgabe und Rücknahme der Bezugsausweise
  • Behandlung von Kollektivhaushalten, Grosshändlern und Grossbezügern (Heime, Spitäler, Gefängnisse, Gastwirtschaften usw.)

Da es in Krisenzeiten und nach Katastrophen zu Versorgungsengpässen kommen kann, wird Privathaushalten das Halten eines Notvorrats sehr empfohlen.

Weitere Informationen.

Kontakt

Schutz & Intervention Winterthur
Zeughausstrasse 60
8400 Winterthur
+41 52 267 68 00
schutz-intervention@win.ch

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