Baulicher Zivilschutz
Die Aufgaben der Fachstelle Baulicher Zivilschutz sind:
- Beratung zu folgenden Themen: Schutzraumbaupflicht, Ausrüstung, Schutzraumprojekt-Eingabe, Schutzraumberechnung.
- Prüfung der Planung von Schutzräumen
- Bewilligung von Schutzraumprojekten
- Kontrolle von Armierungen auf der Baustelle
- Schlussabnahme von Schutzräumen
Personenschutzräume dienen unmittelbar dem Schutz der Bevölkerung vor natur- oder zivilisationsbedingten Katastrophen sowie bewaffneten Konflikten.
Mit dem Ziel, der gesamten Bevölkerung einen Schutzplatz zur Verfügung zu stellen, gilt für Private wie auch für die öffentliche Hand grundsätzlich die sogenannte Schutzraumbaupflicht.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Baulicher Zivilschutz.
Informationen zum Vorgehen rund um Katastrophen und Notlagen finden Sie auf den Seiten zum Bevölkerungsschutz.