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Familienausweis (früher Familienbüchlein)

Der Familienausweis belegt Ort und Datum der Heirat sowie die aktuellen Personendaten der Ehefrau, des Ehemannes und der gemeinsamen Kinder. Bei einem neuen Zivilstandsereignis wird der Familienausweis nach Vorlage des alten Dokuments ersetzt.

Den Familienausweis erhalten Schweizer Bürger beim Zivilstandsamt des Heimatortes (nicht Wohnort) und ausländische Staatsangehörige beim Zivilstandsamt des aktuellen Wohnortes.

Die Ausstellung eines Familienausweises ist für ausländische oder eingebürgerte Personen nur möglich, wenn diese nach dem 31.12.2004 in der Schweiz ein Zivilstandsereignis (z. B. Eheschliessung oder Geburt eines Kindes) hatten. Das Dokument beinhaltet die Personendaten ab Datum des ersten Zivilstandsereignisses in der Schweiz und ist nur unter der Bedingung vollständig, dass alle ausländischen Zivilstandsereignisse gemeldet worden sind.

Kosten
CHF 40.00 (+ Portokosten). Sie erhalten das Dokument per Post und mit Rechnung.

Bestellung Familienausweis

Personen, welche das Bürgerrecht von Winterthur oder einer der Bezirksgemeinden besitzen, können das Dokument mittels Onlineformular oder telefonisch unter +41 52 267 57 65 bestellen.

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