Bürgerrechtsnachweis
Bürgerrechtsnachweis
Im Bürgerrechtsnachweis (neu Nachweis der Heimatorte für Schweizerische Staatsangehörige genannt) sind die aktuellen Bürgerrechte von Schweizerinnen und Schweizern ersichtlich. Zudem geht daraus hervor, wann und wie sie das Schweizer Bürgerrecht erhalten haben. Der Bürgerrechtsnachweis kann nur vom Heimatort (nicht vom Wohnort!) ausgestellt werden.
Es enthält einerseits die Personendaten der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erstellung des Dokuments.
Andererseits gibt es die aktuellen Bürgerrechte mit den Erwerbsgründen sowie die früheren Bürgerrechte mit der Erwerbs- und Verlustgründen wieder.
Bürgerrechtsänderungen, die vor dem 01.07.2005 eingetreten sind, sind möglicherweise nicht aufgeführt.
Das Dokument wird für lebende, verstorbene oder für verschollen erklärte Schweizer Bürgerinnen und Bürger ausgestellt.
Kosten
CHF 30.00 (+ Portokosten). Sie erhalten das Dokument per Post und mit Rechnung.
Bestellung Bürgerrechtsnachweis
Den Bürgerrechtsnachweis erhalten Sie unter Telefon +41 52 267 57 65 oder via Onlineformular.