Fachstelle Behindertenrecht
Die Stadt Winterthur soll für alle Einwohnerinnen und Einwohner sowie für die vielen verschiedenen Menschen, die sie täglich besuchen, eine lebenswerte Stadt sein. Dies setzt voraus, dass auch Menschen mit Behinderungen möglichst ohne Einschränkungen am sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Geschehen in Winterthur teilhaben können.
Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK)
2014 hat die Schweiz die Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) angenommen. Die Ziele der UNO-BRK sind dem Stadtrat ein wichtiges Anliegen. Er hat sie darum 2022 ins Legislaturprogramm 2022–2026 der Stadt Winterthur aufgenommen. Die Fachstelle Diversity und Behindertenrechte wurde geschaffen und einen Aktionsplan in Auftrag gegeben. Dieser liegt nun vor und umfasst sowohl die thematischen Prioritäten als auch die Ziele und Massnahmen.
Aktionsplan
Der Aktionsplan beschreibt in acht Handlungsfeldern Ziele und Massnahmen, die in den Jahren 2024 - 2028 umgesetzt werden sollen. Die Handlungsfelder orientieren sich an Lebensbereichen, in denen die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung immer noch nicht gegeben ist und die in der Verantwortung der Stadtverwaltung liegen. Diese sind:
- Zugang zu Gebäuden und Anlagen
- Zugang zu Information und Kommunikation
- Arbeit und Beschäftigung
- Zugang zu Dienstleistungen
- Politische Teilhabe
- Zugang zu Freizeit, Sport und Kultur
- Familienergänzende Kinderbetreuung
- Öffentlicher Verkehr
Publikationen Stadt Winterthur
Typ | Titel |
---|---|
Aktionsplan Behindertenrecht (PDF) |