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Dienstleistungszentrum Grundstückgewinnsteuer

Besten Dank für Ihr Interesse am Dienstleistungszentrum Grundstückgewinnsteuer. Aufgrund der derzeit sehr hohen Nachfrage und begrenzter Ressourcen können wir momentan leider keine weiteren Gesamtaufträge annehmen. Diese Einschränkung betrifft auch die Einzelaufträge. Derzeit müssen wir unseren Fokus auf laufende Projekte legen und können bis auf Weiteres keine neuen Einzelaufträge aufnehmen. Sollten wir Ihren Einzelauftrag ausnahmsweise selektiv annehmen können, möchten wir darauf hinweisen, dass je nach Komplexität mit Bearbeitungszeiten von bis zu sechs Monaten zu rechnen ist. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Nutzen Sie für Ihre Einzelaufträge unser neues Online-Formular.

Wir bieten zürcherischen Gemeinden an, ihre Grundsteuerfälle zu erledigen.

Sie haben komplexe Grundstückgewinnsteuerfälle - wir haben kompetente Mitarbeitende um diese zu bearbeiten. Lassen Sie uns gemeinsam mehr aus Ihren Grundsteuern machen!

Welche Punkte sprechen für uns als Dienstleister:

  • grosses Fachwissen eines spezialisierten Teams
  • eigener Rechtsdienst
  • Kontinuität
  • Unbefangene, unabhängige Stelle
  • keine Arbeitsplatzkosten
  • Dienstleistung im Kreise der Verwaltung

Folgende Produkte stehen Ihnen zur Verfügung:

Einzelauftrag

Sie entscheiden situativ, ob und welche Fälle sie zur Bearbeitung übergeben möchten. Nutzen Sie dazu unser Online-Formular.

Unsere Bedingung ist, dass wir den Fall von A bis Z ab Erhalt der Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer übernehmen dürfen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es schwierig ist, lediglich zu Fragestellungen zu einzelnen Position in der Steuererklärung Stellung zu nehmen. Zudem behalten wir uns vor, Einzelaufträge abzulehnen, die sich im Verfahrensschritt Einsprache, Rekurs oder Beschwerde befinden und bei denen aus unserer Sicht tiefergehende Kenntnisse zur Entstehung des Veranlagungsentscheids notwendig sind oder die Gemeinde bereits ein vorgefertigtes Bild hat, wie der Ausgang sein soll.

Gesamtauftrag

Sämtliche Grundstückgewinnsteuerfälle Ihrer Gemeinde werden durch uns bearbeitet.

Fachcoaching

Gemeindemitarbeitende werden individuell in die Thematik Grundstückgewinnsteuer eingeführt.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:

Steueramt
Abteilung Grundstückgewinnsteuer
8403 Winterthur

Email und Telefonnummer für Gemeinden:
052 267 21 95

 

 

 

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