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Rechtsdienst

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Rechtsdienst des Baupolizeiamts

Dem Rechtsdienst des Departements Bau und Mobilität obliegt die rechtliche Begleitung der Baubewilligungsverfahren und der Projekte des Departements sowie die Prozessführung in den Rechtsmittelverfahren. Die Juristinnen und Juristen des Rechtsdienstes beraten die Departemente der Stadtverwaltung in den Fragen des öffentlichen und privaten Baurechts und führen die Bauprozesse für die Stadt.

Die im Rechtsdienst geführte Fachstelle Beschaffungswesen koordiniert das Beschaffungswesen der Stadtverwaltung und berät den Stadtrat und die Amtsstellen der Stadtverwaltung in den Fragen des Submissionsrechts.

Die städtischen Beschaffungsstellen sind an die Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung gebunden. Diese ist am 1. Juli 2026 in Kraft getreten und ist für alle städtischen Aufträge ab Fr. 50'000 inkl. MWST bindend (vgl. SR-Beschluss-Nr. 2025/1093 vom 17. Dezember 2025).

Die Submissionen im offenen (und selektiven) Verfahren der Stadt Winterthur werden auf dem Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz www.simap.ch publiziert.  

Richtlinie Beschaffungswesen Soziale Nachhaltigkeit
Typ Titel
Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung

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