Geplante/Kommende Revisionen der Nutzungsplanung
Allgemeiner Verfahrensablauf
Für Bauvorhaben werden in den kommenden Jahren einzelne Revisionen der Gesetzgebung relevant und über die wesentlichen Änderungen mit konkreter Relevanz für Baugesuche soll hier laufend berichtet werden. Da es sich um laufende Verfahren handelt erfolgen die Angaben ohne Gewähr und die Termine können sich in Folge von Rechtsmittelverfahren, Referenden etc. verzögern. Auskünfte erteilt gerne die zuständige Abteilung Raumentwicklung im Amt für Städtebau.
In der folgenden Übersicht ist der zusammengefasste, rechtlich vorgegebene Verfahrensablauf für Gesetzesänderungen/Revisionen ersichtlich:
Übersicht der wichtigsten geplanten Änderungen:
- IVHB (ohne Grünflächenziffer, Anpassung Dachaufbauten):
Die Stadt Winterthur befindet sich in dem Revisionsprozess hinsichtlich Harmonisierung der Baubegriffe, die Anpassung der Winterthurer Bau- und Zonenordnung ist noch ausstehend. Eine harmonisierte Bau- und Zonenordnung wird voraussichtlich gegen Ende 2026 vorliegen.
Gegenüber der heutigen Bestimmungen soll über all dort wo möglich keine materielle Änderung erfolgen, lediglich die Messweisen und Bezeichnungen wurden im Sinne einer technischen Korrektur auf die korrekte Bezeichnung gewandelt. Es wird auch keine Grünflächenziffer mit dieser Revision eingeführt und somit ist keine negative Vorwirkung von sich ändernden Bestimmungen anzuwenden.
Eine tatsächliche, materielle Änderung betrifft die zulässige Breite von Dachaufbauten. Mit der geplanten Änderung sollen zukünftig, mit Ausnahme in Kern- und Quartiererhaltungszonen, Dachaufbauten mit einer Breite von 50% der zugehörenden Fassadenlänge ermöglicht werden.
Wir gehen davon aus, dass unter Wahrung der oben genannten Verfahrensschritte und Fristen das Vorhaben im Herbst 2026 abgeschlossen wird. Das Amt für Baubewilligungen wird voraussichtlich ab Sommer 2026 (sofern es kein Referendum/Rekurse gibt), Baugesuche entgegennehmen, die auf den neuen Messweisen und Bestimmungen der IVHB und in den genannten Zonen Dachaufbauten mit einer Breite von 50% berücksichtigen, der Baurechtliche Entscheid kann aber erst gefällt werden, wenn das IVHB Revisionspaket tatsächlich rechtskräftig ist. - Abschaffung Mehrlängenzuschlag
Seitens Stadtverwaltung wurde in einem parallelen Verfahren die Abschaffung des Mehrlängenzuschlags (MLZ) ausgearbeitet und vom Stadtparlament im Januar 2026 beschlossen. Wir gehen davon aus, dass unter Wahrung der noch erforderlichen Verfahrensschritte und (Rechtsmittel-)Fristen das Vorhaben im Herbst 2026 abgeschlossen wird und die entsprechende Anpassung der Bau- und Zonenordnung (BZO) mit Entfall des MLZ dann in Kraft tritt.
Das Geschäft findet man hier: Stadtparlament Winterthur - Sondernutzungsplanung: - Aufhebung öffentlicher Gestaltungsplan «Parkplatz Bleuelwies» / Nutzungsplanung: - Zustimmung zur Teilrevision Nutzungsplanung 2024
Das Amt für Baubewilligungen wird somit zusätzlich zu Vorhaben die auf den harmonisierten Baubegriffen beruhen, ab Sommer 2026 auch Baugesuche entgegennehmen, die den MLZ nicht berücksichtigen. Auch hier gilt, der Baurechtliche Entscheid kann erst gefällt werden, wenn der MLZ dann tatsächlich formell ausser Kraft ist.




