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Informationen zur Stimmabgabe

Hier finden sich rechtliche Informationen zur Stimmabgabe

Wie stimme ich ab? Wie wähle ich?

Die Anleitung und die Videos führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess bei Abstimmungen und bei der Wahl des Stadtparlaments. 

Stellvertretung

Wer sich an der Urne durch eine andere, im gleichen Stimmkreis wohnende Person vertreten lassen will, unterschreibt die entsprechende Erklärung auf dem Stimmrechtsausweis und gibt diesen seiner Vertretung zusammen mit den Wahl- und Stimmzetteln mit. Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten. Sie muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.

Briefliche Stimmabgabe

Für die briefliche Stimmabgabe sind die Angaben auf dem Stimmrechtsausweis zu beachten. Das Antwortkuvert ist rechtzeitig zur Post zu geben. Wahl- und Stimmzettel müssen bis spätestens am Samstag vor dem Urnengang um 12.00 Uhr beim Stimmregister eintreffen (B-Post). Später eingehende Postsendungen werden nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass eine zusätzliche Frankatur mittels A-Post keine Beschleunigung bringt - die automatisierte Verarbeitung der Wahl- und Abstimmungskuverts durch die Post vermag hier nicht zu unterscheiden.

Sie können auch den Briefkasten der Einwohnerkontrolle, Pionierstrasse 7, benützen (am Samstag vor dem Urnengang bis spätestens 12 Uhr).

Vorzeitige Stimmabgabe

Stimmberechtigte können vorzeitig donnerstags und freitags vor dem Abstimmungstag während den Schalteröffnungszeiten bei der Einwohnerkontrolle, Pionierstrasse 7, ihre Stimm- und Wahlzettel abgeben. Bezüglich Stellvertretung gelten die auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckten Bestimmungen.

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