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Stellvertretung

Stellvertretung Stimmabgabe

Sie können sich an der Urne vertreten lassen. Dies müssen Sie auf dem Stimmrechtsausweis vermerken und diesen unterschreiben.

  • Stimmberechtigte, die andere Personen an der Urne vertreten, müssen in demselben Stimmkreis stimmberechtigt sein wie die vertretenen Personen.
  • Dies gilt nicht für die Stimmabgabe im Hauptbahnhof und bei der Einwohnerkontrolle der Stadt Winterthur.
  • Eine stimmberechtigte Person kann höchstens zwei weitere Personen an der Urne vertreten und muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.
  • In kirchlichen Angelegenheiten ist die Stellvertretung auch durch Stimmberechtigte erlaubt, die einer anderen Konfession angehören als die vertretenen Personen.

Weitere Informationen.

Kontakt

Wahlen und Abstimmungen Telefon +41 52 267 51 13

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