Sie können sich an der Urne vertreten lassen. Dies müssen Sie auf dem Stimmrechtsausweis vermerken und diesen unterschreiben.
Stimmberechtigte, die andere Personen an der Urne vertreten, müssen in demselben Stimmkreis stimmberechtigt sein wie die vertretenen Personen.
Dies gilt nicht für die Stimmabgabe im Hauptbahnhof und bei der Einwohnerkontrolle der Stadt Winterthur.
Eine stimmberechtigte Person kann höchstens zwei weitere Personen an der Urne vertreten und muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.
In kirchlichen Angelegenheiten ist die Stellvertretung auch durch Stimmberechtigte erlaubt, die einer anderen Konfession angehören als die vertretenen Personen.