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Informationen zur Stimmabgabe

Hier finden sich rechtliche Informationen zur Stimmabgabe

Sie können Ihre Stimme an der Urne oder brieflich abgeben. Eine gültige Stimmabgabe ist nur mit den amtlichen Wahl- und Stimmzetteln möglich, die von Ihnen persönlich und handschriftlich ausgefüllt werden müssen.

Anleitung zur Stimmabgabe

Die Anleitung und das Video führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Stimmabgabe bei Abstimmungen. 

Stimmabgabe bei Abstimmungen

Zustellung Stimmunterlagen

Spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstermin bekommen Sie die Abstimmungsunterlagen per Post nach Hause geschickt.

Die Ausnahme bildet der zweite Wahlgang der Ständeratswahl: Da gilt eine verkürzte Zustellfrist von zehn Tagen. Diese Frist gilt auch für weitere kantonale und kommunale Wahlen und Abstimmungen, die am Tag des zweiten Wahlgangs stattfinden.

Sie haben Ihr Stimmmaterial nicht oder unvollständig erhalten?

Nehmen Sie bitte unverzüglich mit dem Stimmregisterbüro Kontakt auf (+41 52 267 57 54). Nicht erhaltene Stimmkuverts können bis zum Dienstag vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag ausgestellt werden. Unvollständige Unterlagen können spätestens bis Freitag, 16:00 Uhr, vor dem Wahl- oder Abstimmungstag angefordert werden.

Kommt das vermisste Stimmmaterial wieder zum Vorschein, bitten wir Sie, dieses zu vernichten. Eine doppelte Stimmabgabe ist strafbar.

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Wahlen und Abstimmungen Telefon +41 52 267 51 13

Gut zu wissen

Senden Sie die ausgefüllten Stimmunterlagen so früh wie möglich zurück. Sie stellen damit sicher, dass Ihre Unterlagen zeitgerecht eintreffen und unterstützen zudem den nachgelagerten Prozessablauf.

Unterschreiben Sie bei der brieflichen Stimmabgabe zwingend auf dem Stimmrechtsausweis, sonst ist Ihre Stimmabgabe ungültig.

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