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Kommunale Volksinitiative

Initiative

Voraussetzung für eine kommunale Initiative ist, dass für das Vorhaben die Stimmberechtigten oder das Gemeindeparlament zuständig sind. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Einzel- und Volksinitiativen.

Für das Zustandekommen einer kommunalen Volksinitiative muss ein Initiativkomitee aus fünf bis zwanzig stimmberechtigten Personen innerhalb von sechs Monaten 1 000 Unterschriften von Stimmberechtigten sammeln. Kommt eine Initiative gültig zustande, findet darüber eine Abstimmung an der Urne statt. 

Einzelne oder mehrere stimmberechtigte Personen können eine Einzelinitiative einreichen über Gegenstände, die dem obligatorischen oder fakultativen Referendum unterstehen. Wird eine Einzelinitiative nicht innert sechs Monaten nach Einreichung von mindestens 20 Mitgliedern des Stadtparlaments vorläufig unterstützt, ist sie gescheitert.

Sie möchten eine kommunale Volksinitiative einreichen?

Hier finden Sie die entsprechenden Vorlagen für die Unterschriftenliste und das Formular für die Bestellung eines Initiativkomitees.

Übersicht über hängige und Archiv zu erledigten kommunalen Volksinitiativen:

  • Informationen zum Stand von hängigen kommunalen Volksinitiativen sind hier einsehbar.
  • Eine Übersicht über die erledigten kommunalen Volksinitiativen bis ins Jahr 2014 ist hier ersichtlich.

Weitere Informationen.

Kontakt

Wahlen und Abstimmungen Telefon +41 52 267 51 13

Kantonale Volksinitiativen

In der Initiativdatenbank finden Sie sämtliche kantonalen Volksinitiativen seit 2005 mit den dazugehörigen Erläuterungen und Beschlüssen des Regierungs- und Kantonsrates.

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