Stadtrat und Stadtpräsidium
In der Stadt Winterthur wird der Gemeindevorstand (Exekutive) als Stadtrat bezeichnet. Er besteht aus sieben Mitgliedern, einschliesslich der Präsidentin oder des Präsidenten. Die Stadtpräsidentin oder der Stadtpräsident hat den Vorsitz im Stadtrat.
Im Rahmen der städtischen Erneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026–2030 wählten die Stimmberechtigten der Stadt Winterthur alle 7 Mitglieder des Stadtrats im ersten Wahlgang.
Bei der Erneuerungswahl des Stadtpräsidiums verpassten die beiden vorgeschlagenen Kandidaten Kaspar Bopp und Stefan Fritschi im ersten Wahlgang das absolute Mehr. Der zweite Wahlgang wird am 10. Mai 2026 durchgeführt.
Die Ergebnisprotokolle zu den Erneuerungswahlen der Stadt Winterthur vom 8. März 2026 finden Sie hier.
Weitere Informationen und Resultate zu aktuellen und vergangenen Wahlen und Abstimmungsvorlagen von Bund, Kanton Zürich und den Zürcher Gemeinden sind hier einsehbar.
- Die Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für einen allfälligen zweiten Wahlgang (§ 84 a Abs. 1 GPR).
- Bis zehn Tage nach dem ersten Wahlgang, d.h. bis am 18. März 2026, 16:00 Uhr, können bei der Stadt Winterthur, Stadtkanzlei, gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden (§ 84 a Abs. 2 GPR).
- Eine Kandidatin oder ein Kandidat für das Stadtpräsidium muss zwingend eine der 7 Personen sein, die am 8. März 2026 im ersten Wahlgang in den Stadtrat gewählt wurden.
- Eine Kandidatur einzig für das Stadtpräsidium ist ungültig.
Erneuerungswahl Stadtpräsidium: Wahlvorschlagsformular für den 2. Wahlgang vom 10. Mai 2026
| Typ | Titel |
|---|---|
| 20260510_Erneuerungswahl_Stadtpräsidium_Wahlvorschlagsformular_2. Wahlgang.xlsx |




