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Rechtsgrundlagen

Massgebende Erlasse für die Arbeit der städtischen Datenschutzbeauftragten

Für die Stadt Winterthur ist das Informations- und Datenschutzrecht des Kantons Zürich anwendbar. Zwei städtische Verordnungen regeln weitere Punkte des Datenschutzes in Winterthur.

Kantonal

Gesetz über die Information und den Datenschutz, IDG, LS 170.4

Verordnung über die Information und den Datenschutz, IDV, LS 170.41

Kommunal

Verordnung über die/den Datenschutzbeauftragte/n der Stadt Winterthur, SRS 3.1-1

Verordnung über die Bearbeitung besonderer Personendaten, SRS 3.1-2

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