Vorgehen Videoüberwachung

Beim Einsatz von Videoüberwachung müssen öffentliche Organe der Stadt Winterthur die Videoordnung vom 1. September 2013 beachten. Zehn Punkte sind zu befolgen für neue Videoüberwachungen.

Videoordnung der Stadt Winterthur

Vorgehen für eine neue Videoüberwachung

1. Die Amts- oder Bereichsleitung ordnet die Prüfung einer Videoüberwachung an. 

(§ 4 Videoordnung der Stadt Winterthur)

2. Die Projektleitung macht eine Einzelfallbeurteilung, ob die Videoüberwachung verhältnismässig ist.

(§ 6 Videoordnung der Stadt Winterthur)

3. Die Projektleitung bespricht die Zulässigkeit und die Rahmenbedingungen der konkreten Videoüberwachung mit der Datenschutzstelle.

(§ 5 Videoordnung der Stadt Winterthur)

4. Die Datenschutzstelle äussert sich im Rahmen ihrer Aufgaben über die Zulässigkeit und die Rahmenbedingungen der Videoüberwachung. Wenn hohe Risiken für die Grundrechte vorliegen, startet sie eine Vorabkontrolle.

(§ 10 Abs. 2 Gesetz über die Information und den Datenschutz des Kantons Zürich)

5. Die Amts- oder Bereichsleitung erstellt ein schriftliches Reglement zur Videoüberwachung.

(§ 7 Videoordnung der Stadt Winterthur)

6. Die Projektleitung legt das Reglement zur Videoüberwachung der Datenschutzstelle zur Prüfung vor. Wurde eine Vorabkontrolle gestartet, legt die Projektleitung zusätzlich die Datenschutz-Folgenabschätzung, die Rechtsgrundlagenanalyse und ein ISDS-Konzept zur Prüfung vor.

(§ 7 Videoordnung der Stadt Winterthur und § 24 Abs. 2 Verordnung über die Information und den Datenschutz des Kantons Zürich)

7. Die Datenschutzstelle prüft das Reglement zur Videoüberwachung, und bei der Vorabkontrolle auch die weiteren Dokumente, und teilt der Projektleitung das Ergebnis mit. Das kann Empfehlungen zu Massnahmen und Korrekturen am Reglement umfassen.

8. Die Projektleitung setzt die Massnahmen um und nimmt die Korrekturen am Reglement vor. Sie informiert die Datenschutzstelle nach Abschluss der Umsetzung und der Korrekturen.

9. Die Projektleitung publiziert das Reglement zur Videoüberwachung auf der Website der Stadt Winterthur

10. Die Projektleitung nimmt die Videoüberwachung in Betrieb.

Orte mit Videoüberwachung durch die Stadtverwaltung

Für diesen Inhalt zuständig

Datenschutzstelle

Datenschutzstelle Winterthur
Marktgasse 53
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