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Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA)

Neu wird das international anerkannte Instrument der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) sowie die Bestimmungen einer allfälligen Vorabkonsultation institutionalisiert. Mit der DSFA muss ein Organ die Risiken einer Datenbearbeitung für die Privatsphäre und die Grundrechte der betroffenen Personen einschätzen, bewerten und entsprechende Massnahmen ergreifen. Die DSFA dient dem verantwortlichen Organ somit letztlich dazu, den Nachweis über die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu erbringen. Führt eine geplante Bearbeitung aufgrund der DSFA zu einem hohen Risiko für die Grundrechte der Betroffenen, muss das verantwortliche Organ den DSB vor der Bearbeitung konsultieren (Vorabkonsultation).

Das international anerkannte Instrument der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) sowie die Bestimmungen einer allfälligen Vorabkonsultation sind institutionalisiert. Mit der DSFA muss ein öffentliches Organ die Risiken einer Datenbearbeitung für die Privatsphäre und die Grundrechte der betroffenen Personen einschätzen, bewerten und entsprechende Schutzmassnahmen erarbeiten. Die DSFA dient dem verantwortlichen Organ somit letztlich dazu, den Nachweis über die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu erbringen. Führt eine geplante Bearbeitung aufgrund der DSFA zu einem hohen Risiko für die Grundrechte der Betroffenen, muss das verantwortliche Organ den DSB vor der Bearbeitung konsultieren (Vorabkonsultation). 

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Typ Titel
Formular DSFA.docx
Merkblatt DSFA.pdf

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