Der Entscheid der Verwaltungspolizei, keine Bewilligungen mehr für Imbissstände in der Altstadt auszustellen, wird rückgängig gemacht. Die Departementsvorsteherin war über das Vorhaben nicht in Kenntnis gesetzt worden. Die Überprüfung der Sachlage ergab, dass die Rechtsgrundlagen für diesen generellen Entscheid nicht genügen.