Coronavirus: Schalter der Verwaltung bleiben vorerst für den Publikumsverkehr geschlossen
Die Schalter der Stadtverwaltung bleiben bis mindestens am 10. Mai 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Verwaltungsbereiche prüfen bis Anfang Mai, wie eine Öffnung unter Wahrung der Distanz- und Hygiene-Vorschriften umgesetzt werden kann. Dies hat der Stadtrat aufgrund des Bundesratsbeschlusses, die Massnahmen zur Pandemiebekämpfung schrittweise zu lockern, entschieden. Die bisherigen Kontaktmöglichkeiten zu den Dienstleistungen und Schaltern der Stadt Winterthur stehen weiterhin unter stadt.winterthur/einschraenkungen zur Verfügung.
Der Bundesrat hat am 16. April 2020 beschlossen, die Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus ab dem 27. April schrittweise zu lockern. Wenn es die Entwicklung der Lage zulässt, sollen am 11. Mai und am 8. Juni weitere Massnahmen aufgehoben werden.
Der Stadtrat hat an einer Sondersitzung die Konsequenzen dieses Bundesratsbeschlusses für die öffentlichen Dienstleistungen der Verwaltung und für die städtischen Mitarbeitenden erörtert. Auf Antrag des Stadtführungsstabs hat der Stadtrat unter anderem folgende Beschlüsse gefällt:
- Die von der Stadt Winterthur betriebenen öffentlichen Einrichtungen im Kultur-, Unterhaltungs- und Freizeitbereich (u.a. Museen, Bibliotheken, Schwimmbäder, Sportanlagen, Turnhallen und Garderobenanlagen) bleiben bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausgenommen ist die Benutzung der Schwimmbäder, Turnhallen und Garderobenanlagen durch Schülerinnen und Schüler der obligatorischen Schule für den Turn- und Schwimmunterricht ab Beginn des Präsenzunterrichts frühestens am 11. Mai.
- Der Superblock und die übrigen Verwaltungsgebäude der Stadt Winterthur bleiben bis auf Weiteres für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen.
- Die Leitungen der Verwaltungsbereiche mit besonders exponierten Arbeitsplätzen mit direktem Kundenkontakt (Empfang, Schalter, Besprechungsräume) erarbeiten bis Anfang Mai Schutzkonzepte, damit die Schalter und die Gebäude unter Sicherstellung der Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit zum gegebenem Zeitpunkt wieder für den Publikumsverkehr geöffnet werden können.
Eine Übersicht über die aktuellen Kontaktmöglichkeiten zu den Dienstleistungen und Schaltern der Stadtverwaltung steht auf den städtischen Internetseiten unter stadt.winterthur.ch/einschraenkungen zur Verfügung.