Am 1. Januar 2021 trat schweizweit die Reform der Ergänzungsleistungen in Kraft. Die Änderungen betreffen auch rund 5100 Winterthurerinnen und Winterthurer, die Zusatzleis-tungen zur AHV oder IV beziehen. Anpassungen gibt es unter anderem bei den angerech-neten Mietzinsen, der Vermögensgrenze, der Rückerstattung und den Krankenkassenprä-mien. Personen, die bereits Zusatzleistungen beziehen, profitieren von einer Übergangs-frist.