Gesamtrevision des kommunalen Richtplans: Ergänzung Einwendungen
Beim Einwendungsverfahren zur Gesamtrevision des kommunalen Richtplans hat das Departement Bau und Mobilität (DBM) übersehen, dass nicht nur ein Antrag der SVP Winterthur eingegangen war, sondern eine zusätzliche Beilage mit weiteren Anträgen eingereicht wurde. Das DBM wurde von der SVP Winterthur auf diesen Fehler aufmerksam gemacht. Die Anträge wurden umgehend bearbeitet, und der Bericht zu den Einwendungen wurde entsprechend ergänzt.
Am 9. September 2024 wurde die Gesamtrevision des kommunalen Richtplans dem Stadtparlament zugewiesen. Die Öffentlichkeit wurde im Rahmen einer Medienkonferenz am selben Tag informiert, und die Unterlagen zum Richtplan, darunter auch der Bericht zu den Einwendungen, wurde veröffentlicht.
Das DBM wurde am 16. September 2024 darauf aufmerksam gemacht, dass die Anträge der SVP im Einwendungsbericht nicht aufgeführt sind. Die Überprüfung hat ergeben, dass nur ein Antrag im Bericht enthalten ist und 25 Anträge nicht aufgeführt sind. Bei der Bearbeitung der Einwendungen wurde übersehen, dass nicht nur ein Antrag der Partei eingegangen war, sondern eine zusätzliche Beilage mit weiteren Anträgen eingereicht wurde. Das Departement Bau und Mobilität bedauert diesen Fehler.
Die Anträge wurden umgehend und sorgfältig beantwortet. Der Einwendungsbericht zum kommunalen Richtplan wurde um die fehlenden Anträge ergänzt. Insgesamt führten diese zu keinen weiteren Anpassungen im Richtplan, da sie vergleichbar sind mit anderen behandelten Anträgen, die teilweise bereits berücksichtigt werden konnten. An der grundsätzlichen Stossrichtung des Richtplans kann weiterhin festgehalten werden.
Der Stadtrat hat den ergänzten Bericht genehmigt.
Der ergänzte Bericht zu den Einwendungen ist einsehbar: Kommunaler Richtplan — Stadt Winterthur
(Weil der Bericht anonymisiert ist, sind die Anträge der SVP aus dem Bericht konkret nicht ersichtlich.)