Umzug & Neu in Winterthur
Neu in Winterthur: Anmeldung
Wir freuen uns, dass Sie nach Winterthur gezogen sind!
Sie müssen sich innert 14 Tagen ab Zuzug bei der Einwohnerkontrolle Winterthur anmelden. Vorher müssen Sie sich bei der bisherigen Wohngemeinde abmelden.
Je nach Situation müssen Sie die Anmeldung persönlich am Schalter vornehmen oder können sie online über eUmzug erledigen.
Hinweis: Informationen für neu Zugezogene
Neu zugezogene Personen können sich kostenlos beim welcomeDesk der Stadt Winterthur anmelden. Dort erhalten Sie Informationen zum Leben in der Schweiz und in Winterthur. Auch Auslandschweizer:innen können dieses Angebot nutzen.
Personen mit Migrationsgeschichte können sich kostenlos und ohne Anmeldung beim infoDesk der Stadt Winterthur beraten lassen. Dort gibt es Beratungen zu Themen rund um Migration. Sie erhalten Unterstützung beim Ankommen und bei der Integration in Winterthur.
Anmeldung, wenn Sie schon in der Schweiz wohnen
Leben Sie schon in der Schweiz? Dann können Sie sich meistens über eUmzug anmelden. Sie können sich auch persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle anmelden.
In diesen Fällen ist die Anmeldung mit eUmzug nicht möglich:
- Sie sind Wochenaufenthalter:in.
- Sie sind Grenzgänger:in mit Nebenwohnsitz in der Schweiz.
- Sie leben noch nicht in der Schweiz.
Für unsere Schalterdienste brauchen Sie keinen Termin. Kommen Sie einfach während der regulären Öffnungszeiten der Einwohnerkontrolle vorbei.
Bitte beachten Sie
Haben Sie Ihren Umzug bereits über eUmzug gemeldet, ist in der Regel keine separate Anmeldung in Winterthur nötig. Haben Sie sich bei Ihrer Gemeinde bereits persönlich oder telefonisch abgemeldet, kann eUmzug nicht mehr genutzt werden.
Anmeldung, wenn Sie im Ausland wohnten
Wenn Sie aktuell im Ausland wohnen, müssen Sie die Anmeldung persönlich am Schalter vornehmen.
Nutzen Sie bitte die vorgegebenen Zeitfenster, damit wir Ihnen einen reibungslosen Service anbieten können.
Anmeldung von Kindern
Zuzug, Umzug und Wegzug von Kindern unter 18 Jahren darf nur durch eine sorgeberechtigte Person (gesetzliche Vertretung) gemeldet werden.
- Bei Eltern mit getrennten Wohnsitzen muss eine ausgefüllte Erklärung bei der Einwohnerkontrolle eingereicht werden (siehe Link unten).
- Falls nötig, müssen Sie gerichtliche oder KESB-Entscheide zum Sorgerecht vorlegen.
Wichtig
Bei einem Wegzug ins Ausland ist die Unterschrift beider sorgeberechtigten Elternteile auf der Erklärung zwingend erforderlich.
Benötigte Dokumente für die Anmeldung
Je nach Situation müssen Sie für die Anmeldung andere Dokumente bereithalten.
Benötigte Dokumente für Schweizer Staatsangehörige
Benötigte Dokumente für Schweizer Staatsangehörige
- Einen gültigen Pass oder eine gültige Identitätskarte (im Original)
- Eines der folgenden Dokumente: Mietvertrag, Untermietvertrag, Kaufvertrag, Wohnungsausweis oder Einzugsbestätigung (siehe Link unten)
- Krankenkassennachweis (Versichertenkarte oder Police; nur wenn Wohnsitz bereits in der Schweiz)
- Sorgerechtsnachweis (bei Kindern mit getrenntlebenden, geschiedenen oder nicht verheirateten Eltern)
- Gebühr: CHF 40.– pro erwachsene Person
Benötigte Dokumente für ausländische Staatsangehörige
Benötigte Dokumente für ausländische Staatsangehörige
- Gültigen Pass oder gültige Identitätskarte (im Original)
- Eines der folgenden Dokumente: Mietvertrag, Untermietvertrag, Kaufvertrag, Wohnungsausweis oder Einzugsbestätigung (siehe Link unten).
- Gültigen Ausländerausweis (im Original; nur wenn Wohnsitz bereits in der Schweiz)
- Krankenkassennachweis (Versichertenkarte oder Police; nur wenn Wohnsitz bereits in der Schweiz)
- Sorgerechtsnachweis (bei Kindern mit getrenntlebenden, geschiedenen oder nicht verheirateten Eltern)
- Gebühr: CHF 40.– pro erwachsene Person
+ Gebühren des Migrationsamtes des Kantons Zürich - Weitere Dokumente bei erstmaliger Einreise siehe unten
Benötigte Dokumente für Wochenaufenthalter:innen
Benötigte Dokumente für Wochenaufenthalter:innen
- Gültigen Pass oder gültige Identitätskarte (im Original)
- Eines dieser Dokumente: Mietvertrag, Untermietvertrag, Kaufvertrag, Wohnungsausweis oder Einzugsbestätigung (siehe Link unten)
- Studienbestätigung (für Studierende)
- Lehr- oder Praktikumsvertrag (für Lernende/Praktikant:innen)
- Arbeitsvertrag (für Erwerbstätige)
- Heimatausweis oder Aufenthaltsausweis Ihrer Wohnsitzgemeinde
- Fragebogen für Wochenaufenthalt (siehe Link unten)
- Gebühr: CHF 60.– pro erwachsene Person
Hinweis:
Studierende oder Bewohner:innen in einem Betreuten Wohnen können die Anmeldung zum Wochenaufenthalt in Winterthur online tätigen.
Bitte stellen Sie sicher, dass die benötigten Unterlagen vollständig vorliegen. Die Dokumente müssen im letzten Schritt der Onlineanmeldung hochgeladen werden.
Bei Wochenaufenthalt wegen Erwerbstätigkeit und/oder mit Hauptwohnsitz im Ausland einschliesslich Fürstentum Liechtenstein (Grenzgänger) ist eine persönliche Vorsprache am Schalter erforderlich. Eine Anmeldung über das Onlineformular ist nicht möglich.
Benötigte Dokumente für Grenzgänger:innen mit Zweitwohnsitz
Benötigte Dokumente für Grenzgänger:innen mit Zweitwohnsitz
- Gültiger Pass oder gültige Identitätskarte (im Original)
- Gültiger Ausländerausweis G (im Original)
- Eines dieser Dokumente: Mietvertrag, Untermietvertrag, Kaufvertrag, Wohnungsausweis oder Einzugsbestätigung (siehe Link unten)
- Aktuelle Melde- oder Wohnsitzbestätigung von Ihrem Hauptwohnsitz im Ausland (nicht älter als 30 Tage)
- Gebühr: CHF 60.– pro erwachsene Person (jährliche Gebühr)
Erstmalige Einreise ausländischer Staatsangehöriger
Zeitpunkt der Anmeldung
Eine Anmeldung ist erst nach der definitiven Einreise in die Schweiz bzw. nach dem Zuzug nach Winterthur möglich. Die Anmeldung und das Einreichen der erforderlichen Unterlagen kann erst ab diesem Zeitpunkt erfolgen.
Zusätzlich benötigte Dokumente bei erstmaliger Einreise
Zusätzlich benötigte Dokumente bei erstmaliger Einreise
Folgende Dokumente werden zusätzlich benötigt:
- Visum oder Ausländerausweis Schengenraum (falls visumspflichtig)
- Arbeitsvertrag (für Erwerbstätige; unbefristet / mehr als 3 Monate gültig)
- Studienbestätigung (für Studierende)
- Eheschein (im Original; bei verheirateten Personen)
- Geburtsschein (im Original) & Sorgerechtsnachweis und/oder Einverständnis (bei Kindern mit getrenntlebenden, geschiedenen oder nicht verheirateten Eltern)
Meldeverfahren für EU/EFTA-Bürger:innen
Wichtig: EU/EFTA-Bürger, die in der Schweiz arbeiten und einen befristeten Arbeitsvertrag von höchstens 3 Monaten haben, müssen vom Arbeitgeber beim Amt für Wirtschaft gemeldet werden (Meldeverfahren). Eine Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle und ein Antrag auf eine Kurz- oder Aufenthaltsbewilligung sind erst möglich, wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist oder mindestens 4 Monate dauert.
Abmeldung in Winterthur
Wenn Sie Winterthur verlassen, denken Sie bitte daran, sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle abzumelden.
Sie können den Wegzug auf folgende Weise melden:
- Online über eUmzug (gilt nicht für Wochenaufenthalter:innen)
- Telefonisch oder Schriftlich (via Kontaktformular)
- Persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle
Bitte nehmen Sie folgende Dokumente mit an den Schalter:
- Pass oder Identitätskarte (im Original)
- Ausländerausweis (im Original; nur für Personen ohne Schweizer Pass)
Für diesen Inhalt zuständig
Einwohnerkontrolle
Öffnungszeiten
| Montag–Mittwoch | 08.30–12.00, 13.30–17.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.30–12.00, 13.30–18.30 Uhr Telefon bis 17.00 Uhr |
| Freitag | 08.30–12.00 13.30–16.00 |
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