Mieterwechsel / Meldepflicht Hauseigentümer (Drittmeldepflicht)
Hauseigentümer:innen und Vermieter:innen sind gesetzlich verpflichtet Zu-, Weg- und Umzüge von Mieter:innen und Untermieter:innen der Einwohnerkontrolle zu melden. Auch Wohnungswechsel innerhalb einer Liegenschaft müssen gemeldet werden.
Liegenschaftsverwaltungen, Vermieter:innen, Logisgeber:innen sowie Hauptmieter:innen sind verpflichtet, Ein- und Auszüge von Mieter:innen gemäss gesetzlicher Drittmeldepflicht innert 14 Tagen nach Umzug zu melden. Die Meldung erfolgt über das Online Portal Drittmeldepflicht.
Für diesen Inhalt zuständig
Einwohnerkontrolle
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8400 Winterthur
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