Obligatorische Krankenversicherung

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) schreibt vor: Alle Personen, die in der Schweiz wohnen, müssen sich krankenversichern. Die Frist dafür beträgt drei Monate – ab dem Zeitpunkt, an dem sie in der Schweiz wohnen oder geboren werden. Die Wohngemeinde prüft, ob alle Personen versichert sind.

Krankenversicherung der Einwohnerkontrolle melden

Sie können Ihre Krankenversicherung einfach und bequem über das Kontaktformular, per Post oder persönlich am Schalter melden.
Bitte reichen Sie dafür einen Nachweis Ihrer Krankenversicherung ein, zum Beispiel Ihre Krankenversicherungskarte oder die Versicherungspolice.

Wer kann sich von der Krankenkassenpflicht befreien lassen?

Nur wenige Personengruppen können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Ob Sie Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen, prüft die SVA Zürich. Der Antrag auf Befreiung muss online eingereicht werden.

Krankenkasse vergleichen und Prämien sparen

Ein Vergleich der Krankenkassen lohnt sich. Im Kanton Zürich lassen sich durch einen Wechsel der Krankenkasse oft Kosten sparen. Zusammen mit einer Prämienverbilligung kann dies das Haushaltsbudget spürbar entlasten.
Wenn Sie die Krankenkasse wechseln möchten, beachten Sie bitte die geltenden Kündigungsfristen.

Prämienverbilligung

Für die Prämienverbilligung ist die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich zuständig.

Für diesen Inhalt zuständig

Einwohnerkontrolle

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Pionierstrasse 7
8400 Winterthur

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Montag–Mittwoch08.30–12.00,
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