Obligatorische Krankenversicherung
Krankenversicherung der Einwohnerkontrolle melden
Sie können Ihre Krankenversicherung einfach und bequem über das Kontaktformular, per Post oder persönlich am Schalter melden.
Bitte reichen Sie dafür einen Nachweis Ihrer Krankenversicherung ein, zum Beispiel Ihre Krankenversicherungskarte oder die Versicherungspolice.
Wer kann sich von der Krankenkassenpflicht befreien lassen?
Nur wenige Personengruppen können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Ob Sie Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen, prüft die SVA Zürich. Der Antrag auf Befreiung muss online eingereicht werden.
Krankenkasse vergleichen und Prämien sparen
Ein Vergleich der Krankenkassen lohnt sich. Im Kanton Zürich lassen sich durch einen Wechsel der Krankenkasse oft Kosten sparen. Zusammen mit einer Prämienverbilligung kann dies das Haushaltsbudget spürbar entlasten.
Wenn Sie die Krankenkasse wechseln möchten, beachten Sie bitte die geltenden Kündigungsfristen.
Prämienverbilligung
Für die Prämienverbilligung ist die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich zuständig.
Für diesen Inhalt zuständig
Einwohnerkontrolle
Öffnungszeiten
| Montag–Mittwoch | 08.30–12.00, 13.30–17.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.30–12.00, 13.30–18.30 Uhr Telefon bis 17.00 Uhr |
| Freitag | 08.30–12.00 13.30–16.00 |
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