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Informationen

Trauzeugen
Die Trauung findet in Anwesenheit von zwei mündigen und urteilsfähigen Trauzeuginnen oder Trauzeugen statt. Ihre Namen sind uns beim Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens mitzuteilen. Die Trauzeugen müssen die gewünschte Trausprache verstehen und am Trautag einen gültigen Pass oder eine gültige Identitätskarte vorweisen.

Sprache
Ist bei einer Amtshandlung die Verständigung nicht gewährleistet, ist eine sprachlich vermittelnde Person beizuziehen. Die Kosten sind von den Brautleuten zu tragen. Während des Verfahrens beraten wir Sie gerne, wie dabei vorzugehen ist.

Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV). Gerne informieren wir Sie im Laufe des Ehevorbereitungsverfahrens über die effektiven Kosten.

Ehedokumente
Der Familienausweis dient im Verkehr mit Verwaltungsbehörden als Ausweis über den Bestand der Familie. Für die kirchliche Trauung benötigen Sie in der Regel eine Eheurkunde. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Pfarrerin / Ihrem Pfarrer. Ausländerinnen und Ausländer benötigen zur Eintragung der Heirat im Heimatland einen internationalen Eheschein. 

Religiöse Trauung
In der Schweiz werden Ehen auf dem Zivilstandsamt geschlossen. Religiöse Trauungen und Zeremonien sind freiwillig und dürfen erst nach der zivilen Trauung stattfinden. Mehr zum Thema Ehe in der Schweiz: Religiöse Eheschliessung durch Verantwortliche religiöser Gemeinschaften in der Schweiz (Stand: 01.02.2012)

Güterstand
Für eine Beratung, betreffend die Möglichkeiten der Güterstände, wenden Sie sich bitte an das Notariat Ihres Wohnortes.

Trauung in einem anderen Zivilstandsamt
Wünschen Sie Ihre Trauung an einem anderen Trauungsort durchzuführen, so stellen wir Ihnen nach Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens eine Trauungsermächtigung aus. Dieses Dokument dient zur Anmeldung der Trauung.

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