Kopfbereich

Direkter Zugriff

Willkommen in Winterthur.

Hauptnavigation

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und Statistikgesetz.

Das Statistikgesetz des Kantons Zürich regelt die Tätigkeit der statistischen Ämter.

Das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) regelt den Umgang mit Erhebungs- und Registerdaten aus der öffentlichen Verwaltung. Die Verordnung (IDV) ist seit dem 1. Oktober 2008 in Kraft, die letzten Bestimmungen des revidierten Gesetzes ebenfalls.

Die  Aufgaben der städtischen Datenaufsichtsstelle sind in einem Erlass des Grossen Gemeinderates beschrieben. Die Stelle ist mit einem maximalen Pensum von 35 Stellenprozenten dotiert und hat jährlich dem Grossen Gemeinderat zu berichten. Narcisa Wolf bekleidet seit dem 1. Mai 2021 das Amt der Datenschutzbeauftragten der Stadt Winterthur.

Für Datensammlungen der Bundesbehörden und privater Personen gilt das Datenschutzgesetz des Bundes. Für den Datenschutz in der Bundesstatistik  sind besondere Bestimmungen im Bundesstatistikgesetz zu finden. Die Rechtssammlung  auf dem Gebiet der Bundesstatistik führt alle Organe auf, welche Daten für die Statistik bearbeiten.

Fusszeile