Strassenlärm

Der Strassenverkehr ist die wichtigste Lärmquelle in der Schweiz und stellt auch in Winterthur eine bedeutende Belastung dar. Rund 23'000 Einwohnerinnen und Einwohner sind entlang von Gemeinde- und Kantonsstrassen Lärm ausgesetzt, der über den gesetzlichen Immissionsgrenzwerten liegt (Stand 2024). Strassenlärm beeinträchtigt die Lebensqualität und kann die Gesundheit belasten.

Lärmbelastung entlang von Strassen

Strassenlärm entsteht vor allem auf stark befahrenen Hauptverkehrsachsen. Wie viele Menschen an
einem Ort von übermässigem Lärm betroffen sind, hängt unter anderem von der Verkehrsmenge,
der Geschwindigkeit, der Zusammensetzung des Verkehrs und der Lage der Gebäude ab.
Der 3D-Lärmbelastungskataster der Stadt Winterthur zeigt die berechnete Lärmbelastung entlang
von Gemeinde-, Kantons- und Bundesstrassen. Für einzelne Gebäude lässt sich nachvollziehen, wie
hoch die Belastung ist.

Massnahmen gegen Strassenlärm

Am wirksamsten sind Massnahmen direkt an der Quelle, also dort, wo der Lärm entsteht. Dazu
gehören insbesondere:

  • tiefere Geschwindigkeiten, beispielsweise Tempo 30, die den Verkehrslärm senken können;
  • lärmarme Strassenbeläge, welche die Rollgeräusche der Fahrzeuge reduzieren können.

Lärmschutzwände können den Lärm auf seinem Weg zu den Gebäuden abschirmen. Im dicht
bebauten Stadtgebiet sind sie jedoch aus Platz- oder städtebaulichen Gründen oft nicht umsetzbar.
Zudem bekämpfen sie den Lärm nicht an der Quelle.
Schallschutzfenster schützen die Innenräume wirksam, sofern sie geschlossen sind. Sie verbessern
die Situation auf Balkonen, in Gärten oder bei geöffneten Fenstern jedoch nicht. Deshalb stehen
Massnahmen an der Strasse, wie lärmarme Beläge oder Geschwindigkeitsreduktionen, im
Vordergrund.

Lärmschutz bei Strassenbauprojekten

Bei grösseren Strassenbauprojekten an stark belasteten Strassen ist die Stadt verpflichtet, eine
Lärmsanierung vorzunehmen. Dabei werden verschiedene Massnahmen geprüft und umgesetzt,
sofern diese technisch machbar, wirksam und verhältnismässig sind. Häufig bietet sich beispielsweise der Einbau eines lärmarmen Belags an, wenn die Fahrbahn ohnehin erneuert wird.

Zielbild Temporegime

Im Juni 2021 verabschiedete der Stadtrat das «Zielbild Temporegime der Stadt Winterthur» als
übergeordnete Planungsgrundlage.
Das Zielbild sieht vor, bis 2040 grossflächig Tempo 30 einzuführen. Damit soll eine Verkehrskultur der gegenseitigen Rücksichtnahme sowie ein gleichmässiger Verkehrsfluss auf tieferem
Geschwindigkeitsniveau gefördert werden. Im Fokus stehen dabei die Erhöhung der
Verkehrssicherheit, eine verbesserte Aufenthalts- und Lebensqualität sowie die Senkung der
Lärmbelastung für die Anwohnenden.

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