3D-Strassenlärmbelastungskataster

Der interaktive 3D-Strassenlärmbelastungskataster (Datenstand 2024) bietet einen raschen und unkomplizierten Überblick über die Lärmsituation an den verkehrsintensiven Strassen in Winterthur. Die Karte richtet sich an Interessierte, Planende sowie Bauherrschaften zur Information über die lokale Strassenlärmbelastung.

Was zeigt die Karte?

Der Kataster visualisiert die Strassenlärmbelastung direkt an den Gebäudefassaden. Anhand der farbigen Punkte lassen sich zwei zentrale Werte ablesen:

  • Die berechneten Lärmpegel am Tag (6 bis 22 Uhr) und in der Nacht (22 bis 6 Uhr).
  • Die Beurteilung, ob die geltenden Lärmgrenzwerte für Wohnnutzungen eingehalten oder überschritten werden.

Weist ein Gebäude auf der Karte keine Berechnungspunkte auf, liegt dort keine massgebliche Lärmbelastung durch den Strassenverkehr vor.

Anzeige im 3D-Stadtplan

Der Kataster lässt sich im 3D-Stadtplan von Winterthur mit folgenden Schritten aktivieren:

  1. Einmal in den Kartenbereich klicken, damit die Einträge in der Layer Liste angezeigt werden.
  2. Die Layer Liste am rechten oberen Rand öffnen.
  3. Den Layer «Strassenlärmbelastungskataster» anklicken.
  4. Die gewünschte Ansicht für den Lärm am Tag oder in der Nacht auswählen. 

Hinweis

Lässt sich die Belastung in der Nacht nicht anwählen, muss der Browser geschlossen und neu geöffnet werden.

3D-Kartenansicht einer Stadt mit einer geöffneten Layer-Liste.
Layer-Auswahl im 3D-Stadtplan

Hinweise zur Nutzung

Die Karte dient als erste Orientierungshilfe. Folgende Aspekte sind bei der Interpretation zu beachten:

  • Die Werte zeigen den Lärm aussen an der Fassade. Gebäudeseitige Massnahmen wie bestehende Schallschutzfenster sind nicht berücksichtigt.
  • Die Berechnungspunkte wurden automatisiert auf die Fassaden verteilt und liegen nicht zwingend exakt bei einem Fenster. Durch die 3D Darstellung kann es zu minimalen optischen Abweichungen kommen.
  • Für konkrete Bauverfahren und Planungsverfahren liefert der Kataster wichtige erste Hinweise. Bei einem Baugesuch ersetzt er jedoch kein projektspezifisches Lärmgutachten.

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