Mehrwertausgleich
Warum braucht es einen Mehrwertausgleich?
- Auf Planungsvorteile, die durch Ein-, Auf- oder Umzonungen entstehen, wird eine Mehrwertabgabe erhoben.
- Mit der Abgabe können Massnahmen zur Gestaltung des öffentlichen Raums finanziert werden. Dazu gehören beispielsweise Parkanlagen, Spielplätze oder soziale Infrastrukturen.
- Der Mehrwertausgleich erfolgt entweder über Massnahmen auf dem entsprechenden Areal selbst oder im direkten Umfeld. Alternativ kann die Abgabe in einen Fonds fliessen.
Beitragshöhe
Die Stadt legt die Mehrwertabgabe bei Auf- und Umzonungen fest. Die Höhe der Abgabe beträgt 40% des Mehrwerts abzüglich eines Freibetrags von CHF 100'000. Areale, die kleiner als 1'200 m² sind, sind von der Abgabe befreit.
Der Kanton erhebt eine Mehrwertabgabe bei Einzonungen und Umzonung einer Zone für öffentliche Bauten. Die Abgabe beträgt 20% des Mehrwerts abzüglich eines Freibetrags von CHF 30'000 und fliesst in den kantonalen Fonds.
Was versteht man unter den Begriffen Einzonung, Umzonung und Aufzonung?
Einzonung: Ein Grundstück, das bisher nicht bebaubar war (z. B. Landwirtschaftsfläche), wird neu einer Bauzone zugewiesen.
Aufzonung: Ein Grundstück ist bereits Bauland, aber es darf neu intensiver genutzt werden. Neu darf beispielsweise ein Stockwerk mehr gebaut werden.
Umzonung: Das Grundstück bleibt in der Bauzone, wird aber von einer Zonenart in eine völlig andere umgeteilt. Dies ermöglicht eine neue Nutzung. Aus einer Industriezone wird beispielsweise eine Wohnzone.
Verfahren
Bei grösseren Arealentwicklungen werden in der Regel städtebauliche Verträge zwischen der Stadt und den Grundeigentümer:innen abgeschlossen. Diese Verträge regeln, wozu die Mittel aus der Mehrwertabgabe eingesetzt werden. Kommt kein städtebaulicher Vertrag zustande, erfolgt die Abgabe in den kommunalen Mehrwertausgleichsfonds.
Der Prozess für den kommunalen Mehrwertausgleich knüpft am mehrstufigen Arealentwicklungsprozess an. Die Planungsresultate werden in Gestaltungsplänen oder in der BZO verbindlich festgelegt.
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