Gebietsfremde Arten
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Was sind Neobiota?
In Europa werden Pflanzen (Neophyten) und Tiere (Neozoen) als Neobiota bezeichnet, die nach 1500 (Beginn des regelmässigen weltweiten Schiffverkehrs) durch menschliche Aktivitäten eingeführt wurden. Die meisten dieser Arten sind in unserem Klima nicht überlebensfähig, einige finden aber hier geeignete Lebensbedingungen vor.
Von invasiven Neobiota spricht man, wenn sich gebietsfremde Arten übermässig stark ausbreiten. Neben der Verdrängung einheimischer Arten und gesundheitlichen Schäden bei Mensch und Tier, werden auch wirtschaftliche Schäden wie Ertragsausfälle und Schäden an Infrastruktur durch invasive Neobiota verursacht.
Schweizer Arten sind invasiv in Amerika, Asien und Australien
Natürlich verhalten sich auch viele mitteleuropäische Arten invasiv, wenn sie von den Menschen in andere Ökosysteme gebracht werden. Dazu gehören auch Arten, die wir in der Schweiz explizit fördern wie beispielsweise die Wegwarte. Zudem Pflanzen wie Butterblumen (Hahnenfuss), Efeu oder Schilf und viele Tierarten wie Wildschweine, Stare oder der Rotfuchs. Deshalb sollten keine Früchte, Pflanzensamen oder Insekten als blinde Passagiere in den Urlaub genommen oder versendet werden. Insbesondere Wassersport- und Wanderausrüstung muss gründlich gereinigt werden vor der Ausfuhr.
Was tun?
Stadtgrün Winterthur bekämpft invasive Neophyten in den städtischen Parkanlagen und ist Anlaufstelle für alle Fragen zu Neobiota in Winterthur.
Zudem sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen, denn das allerwichtigste ist, dass gebietsfremde Organismen gar nicht erst in die Umwelt gelangen. Bitte halten Sie sich deshalb an die folgenden Regeln:
- Bekämpfen Sie Neophyten auf Ihrem Grundstück. Zur einfachen Entsorgung können Sie bei der Stadtverwaltung gratis einen Neophytensack abholen.
- Pflanzen Sie einheimische Arten im Garten und auf dem Balkon.
- Es ist verboten, Haustiere auszusetzen.
- Es ist verboten, Aquarienwasser in die Umwelt zu entleeren.
- Reinigen Sie Boote, Sportartikel und -kleidung sowie alle weiteren Gegenstände, die mit Wasser in Berührung kommen, gründlich vor dem Wechsel in ein anderes Gewässer.
- Kontrollieren Sie Ihr Gepäck und Postpakete aus dem Ausland auf blinde Passagiere und entsorgen Sie allfällige Insekten, Würmer oder Spinnen im Hauskehricht.
- Kontrollieren Sie Erde, Wurzelballen und Blätter von eingekauften Pflanzen auf gebietsfremde Organismen und entsorgen Sie allfällige Insekten, Würmer oder Spinnen im Hauskehricht.
- Bringen Sie keine Pflanzen, Samen oder anderes organisches Material aus dem Ausland in die Schweiz.
- Melden Sie Verdachtsfälle von neuen oder bekämpfungspflichtigen invasiven gebietsfremden Arten an die zuständigen kantonalen oder kommunalen Stellen.
- Machen Sie mit bei den Wintiranger oder beim Freiwilligenteam Stadtnatur Winterthur, um aktiv bei der Bekämpfung von Neophyten in Winterthur mitzuarbeiten.

Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es?
Wer Organismen in Verkehr bringen will (z.B. pflanzen, verkaufen, verschenken), muss vorgängig die mögliche Gefährdung für die Biodiversität, für Tiere und für Menschen beurteilen und darf nur fortfahren, wenn keine Gefährdungen oder Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Zudem gilt eine Sorgfaltspflicht bei jedem Umgang mit Organismen: Menschen, Tiere, Umwelt und Biodiversität dürfen nie gefährdet werden.
Die Anhänge der Freisetzungsverordnung listen zudem Arten auf, mit denen definitiv nicht umgegangen werden darf.
Im Kanton Zürich sind drei Arten bekämpfungspflichtig: Ambrosia, Riesenbärenklau und Schmalblättriges Greiskraut.
Wo finde ich weitere Informationen?
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