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Nichtanwendung der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen und der Submissionsverordnung für Liegenschaften des Finanzvermögens, Aufhebung der bisherigen Praxis

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Nichtanwendung der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen und der Submissionsverordnung für Liegenschaften des Finanzvermögens, Aufhebung der bisherigen Praxis.pdf — 238 KB

Datum 10.07.2020
Letzte Änderung 10.07.2020 18:14

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Stadtkanzlei Telefon +41 52 267 51 23

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